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   ArbG Cottbus, 06.06.2013 - 3 Ca 171/13   

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https://dejure.org/2013,19220
ArbG Cottbus, 06.06.2013 - 3 Ca 171/13 (https://dejure.org/2013,19220)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 06.06.2013 - 3 Ca 171/13 (https://dejure.org/2013,19220)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 3 Ca 171/13 (https://dejure.org/2013,19220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 AEntG, § 3 AEntG, § 4 AEntG, § 5 AEntG, § 7 AEntG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der für einen Generalunternehmer gemäß § 14 AEntG geltenden Beschränkungen der Bürgenhaftung auf das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer; Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Feiertagen aus den §§ 2 - 4 ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mindestlohn ist auch an Feiertagen und bei Krankheit zu zahlen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.06.2013 - 3 Ca 171/13
    Eine weitergehende Haftung für Annahmeverzugsansprüche besteht nicht ( zu Verzugszinsen vergleiche Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen ).
  • LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns

    Die Kammer macht sich insoweit die nachfolgenden Ausführungen des ArbG Cottbus vom 6. Juni 2013 (- 3 Ca 171/13 - juris) in einer vergleichbaren Fallkonstellation zu Eigen:.
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