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ArbG Cottbus, 06.06.2013 - 3 Ca 171/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragbarkeit der für einen Generalunternehmer gemäß § 14 AEntG geltenden Beschränkungen der Bürgenhaftung auf das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer; Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Feiertagen aus den §§ 2 - 4 ...
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen im Falle eines Mindestlohns
- arbeitsrecht-hessen.de
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen im Falle eines Mindestlohns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mindestlohn ist auch an Feiertagen und bei Krankheit zu zahlen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
Auszug aus ArbG Cottbus, 06.06.2013 - 3 Ca 171/13
Eine weitergehende Haftung für Annahmeverzugsansprüche besteht nicht ( zu Verzugszinsen vergleiche Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen ).
- LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns
Die Kammer macht sich insoweit die nachfolgenden Ausführungen des ArbG Cottbus vom 6. Juni 2013 (- 3 Ca 171/13 - juris) in einer vergleichbaren Fallkonstellation zu Eigen:.