Rechtsprechung
   ArbG Cottbus, 08.06.2017 - 3 Ca 1323/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,71242
ArbG Cottbus, 08.06.2017 - 3 Ca 1323/16 (https://dejure.org/2017,71242)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08.06.2017 - 3 Ca 1323/16 (https://dejure.org/2017,71242)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 3 Ca 1323/16 (https://dejure.org/2017,71242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,71242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.06.2017 - 3 Ca 1323/16
    Die Verknüpfung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist sachgerecht, weil in der Freistellungsphase keine Arbeitsleistungen mehr zu erbringen sind und die Dienstfahrten mit dem PKW in diesem Zeitraum vollständig entfallen (so auch BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Regelung in einem Dienstwagenvertrag, nach der sich der Arbeitgeber vorbehält, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der PKW für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt werde, grundsätzlich zulässig (BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rn. 13; Hessisches LAG vom 05.02.105 - 19 Sa 1093/14, Rn. 33).

    Das ist der Fall, wenn - wie hier - weniger als 25 % des regelmäßigen Verdienstes betroffen sind (BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rn. 19).

    Die Rechtslage des Widerrufs einer Naturalvergütung entspricht der Rechtslage des Widerrufs anderer Entgeltbestandteile (BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rn. 20).

  • LAG Hessen, 05.02.2015 - 19 Sa 1093/14

    Zahlung des geldwerten Vorteils einer Dienstwagennutzung während der passiven

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.06.2017 - 3 Ca 1323/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Regelung in einem Dienstwagenvertrag, nach der sich der Arbeitgeber vorbehält, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der PKW für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt werde, grundsätzlich zulässig (BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rn. 13; Hessisches LAG vom 05.02.105 - 19 Sa 1093/14, Rn. 33).

    Dem Arbeitnehmer ist es zumutbar, in einem solchen Fall den Wegfallt der Privatnutzung entschädigungslos hinzunehmen (so auch LAG Hessen vom 05.02.2015 - 19 Sa 1093/14, Rn. 37).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht