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ArbG Cottbus, 10.06.2021 - 11 Ca 10392/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 10.02.2021 - 11 Ca 10392/20
- ArbG Cottbus, 10.06.2021 - 11 Ca 10392/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 21 Sa 1128/21
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 21 Sa 1128/21
Berücksichtigung von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt beim Bruttoverdienst …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 10. Juni 2021 - 11 Ca 10392/20 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 10. Juni 2021 - 11 Ca 10392/20 - abzuändern, soweit die Beklagte unter 1. und 3. zur Zahlung von 1.907,15 Euro brutto abzüglich 453, 02 Euro gezahltem Kurzarbeitergeld nebst Zinsen sowie zur Herausgabe von Verdienstabrechnungen verurteilt worden ist, und die Klage insoweit abzuweisen.