Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 11.04.2008 - 5 Ca 1859/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArbG Cottbus
Schadensersatz und Entschädigung wegen der Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages; Das (behauptete) Nichtvorliegen von Befristungsgründen begründet keine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG und stellt auch keine geschlechtsbezogene Diskriminierung wegen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06
Darlegungslast bei geschlechtsbezogener Diskriminierung - Äußerungen der …
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.04.2008 - 5 Ca 1859/07
Dabei ist nicht auf die bloße Existenz der Schwangerschaft im Entscheidungszeitpunkt abzustellen (vgl. LAG Berlin v. 19.10.2006, 2 Sa 1776/06, Juris), sondern vielmehr darauf, ob der Arbeitgeber, respektive deren Repräsentanten, zu diesem Zeitpunkt überhaupt Kenntnis über die Schwangerschaft hatte und mit seiner Entscheidung denkbar überhaupt an das Diskriminierungsmerkmal der Schwangerschaft anknüpfen konnte.