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   ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14   

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https://dejure.org/2015,74095
ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14 (https://dejure.org/2015,74095)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14 (https://dejure.org/2015,74095)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2015 - 15 Ca 6024/14 (https://dejure.org/2015,74095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageweise Geltendmachung der Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung (hier: Kündigung während der Probezeit); Vereinbarung der gesetzlichen Probezeitkündigungsfrist mit der Vereinbarung der Probezeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 17 Sa 15/12

    Formulararbeitsvertrag - Kündigungsfrist während der Probezeit;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (LAG Hessen vom 15.05.2012 - 17 Sa 15/12, BeckRS 2012, 75676, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes).

    Insofern schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des LAG Hessen in seinem Urteil vom 14.05.2012 (17 Sa 15/12, BeckRS 2012, 75676) an.

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Insofern ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB einschlägig (BAG vom 24.10.2007-10 AZR 825/06, juris; BAG vom 20.01.2010-10 AZR 914/08, juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Insofern ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB einschlägig (BAG vom 24.10.2007-10 AZR 825/06, juris; BAG vom 20.01.2010-10 AZR 914/08, juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95

    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Stelle des Arbeitsvertrages die Kündigungsfristen aufgeführt werden, ohne dass ein Hinweis auf die zweiwöchige Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB erfolgt (LAG Düsseldorf vom 20.10.1995 - 9 Sa 996/95, NZA 1996, 1156).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in ein anderes Rechtsgeschäft, nämlich in eine Kündigung mit zulässiger Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum "falschen Termin", wenn die zu kurze Kündigungsfrist nicht als anderer Rechtsunwirksamkeitsgrund binnen 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht worden ist (BAG vom 1.9.2010 - 5 AZR 700/09, NZA 2010, 1409; vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12, BeckRS 2013, 71586).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14
    Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in ein anderes Rechtsgeschäft, nämlich in eine Kündigung mit zulässiger Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum "falschen Termin", wenn die zu kurze Kündigungsfrist nicht als anderer Rechtsunwirksamkeitsgrund binnen 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht worden ist (BAG vom 1.9.2010 - 5 AZR 700/09, NZA 2010, 1409; vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12, BeckRS 2013, 71586).
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