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   ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16   

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https://dejure.org/2016,37767
ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16 (https://dejure.org/2016,37767)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2016 - 7 Ga 71/16 (https://dejure.org/2016,37767)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2016 - 7 Ga 71/16 (https://dejure.org/2016,37767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren zum Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter im laufenden Arbeitsverhältnis; Reichweite arbeitsvertraglicher Beschäftigung; keine Sozialauswahl bei Freistellungsentscheidung; kein Zustimmungserfordernis gem. § 85 SGB IX bei Freistellung ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter im laufenden Arbeitsverhältnis - kein Zustimmungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrespondenz des Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung mit der Reichweite der jeweilig arbeitsvertraglichen Arbeitsverpflichtung; Überhang im Verhältnis zwischen Mitarbeitern und tatsächlich zu besetzenden Arbeitsstellen; Treffen der Beschäftigungs- bzw. ...

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Freistellung schwerbehinderter Arbeitnehmer - Zustimmungspflicht Integrationsamt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte bei ihrer Freistellungsentscheidung an die Ausübung eines billigen Ermessens gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gebunden (BAG, Urteil vom 27.02.2002, Az. 9 AZR 562/00, Juris Rn.68; LAG Hamm, Urteil vom 26.10.2005, Az. 2 Sa 1682/05, Juris Rn.20).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss des Großen Senats, Az. GS 1/84, Juris Rn.53) grundlegend festgestellt:.
  • LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05

    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte bei ihrer Freistellungsentscheidung an die Ausübung eines billigen Ermessens gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gebunden (BAG, Urteil vom 27.02.2002, Az. 9 AZR 562/00, Juris Rn.68; LAG Hamm, Urteil vom 26.10.2005, Az. 2 Sa 1682/05, Juris Rn.20).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    Vielmehr werden Maßnahmen zur Prävention und Wiedereingliederung festgeschrieben, die bei auftretenden Problemen im Arbeitsverhältnis einen Schutz der schwerbehinderten Mitarbeiter sicherstellen und als Präzisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen einer Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses besondere Abläufe festlegen (BAG, Urteil vom 07.12.2006, Az. 2 AZR 182/06, Juris).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    Einem Wegfall des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Unmöglichkeit steht nicht entgegen, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG Urteil vom 13.6.1990, Az. 5 AZR 350/89, Juris Rn.18; LAG München, Urteil vom 18.08.2011, Az. 2 Sa 62/10, Juris Rn.45).
  • LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16
    Einem Wegfall des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Unmöglichkeit steht nicht entgegen, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG Urteil vom 13.6.1990, Az. 5 AZR 350/89, Juris Rn.18; LAG München, Urteil vom 18.08.2011, Az. 2 Sa 62/10, Juris Rn.45).
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