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   ArbG Düsseldorf, 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16   

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https://dejure.org/2017,5534
ArbG Düsseldorf, 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16 (https://dejure.org/2017,5534)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16 (https://dejure.org/2017,5534)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - 8 Ca 6862/16 (https://dejure.org/2017,5534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers bei Sonderzahlungen; Freiwilligkeitsvorbehalt in einem vorformulierten Arbeitsvertrag; Gewährung einer Jahresleistung bzw. Sonderzahlung auf der Basis eines Tarifgrundentgeltes

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 43; BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/122 zitiert nach Juris Rz. 16, m.w.N.).

    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber ein Bonus oder eine Gratifikation gezahlt wird oder der Arbeitnehmer einen Bonus oder eine Gratifikation erhält, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 45; BAG, Urteil vom 20.01.2013 - 10 AZR 177/122 zitiert nach Juris Rz. 17).

    (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 44, m.w.N.; BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12, zitiert nach Juris Rz. 19).

    Nach dieser Vorschrift bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 39, m.w.N.).

    Werden aber - wie hier - die Höhe des Anspruchs und dessen Voraussetzungen präzise formuliert, ist es in aller Regel widersprüchlich, die Zahlung an einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu binden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 39).

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16
    Dies bringt lediglich zum Ausdruck, mit welcher konkreten Höhe der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit einer Zahlung rechnen darf, ohne dass dem entnommen werden könnte, dass sich der Arbeitgeber damit einen völligen Entzug der Leistung vorbehalten wollte (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12, zitiert nach Juris Rz. 17).

    Der Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss aber bei Unklarheiten nach § 305c Abs. 2 BGB die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12, zitiert nach Juris Rz. 17).

    (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach Juris Rz. 44, m.w.N.; BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12, zitiert nach Juris Rz. 19).

    Eine solche Formulierung ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12, zitiert nach Juris Rz 17, m.w.N.).

  • ArbG Düsseldorf, 03.03.2017 - 11 Ca 7334/16
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.03.2017 - 8 Ca 6862/16
    Die Formulierung "freiwillige Sonderzahlung" kann nur daher so verstanden werden, dass die Beklagte damit zum Ausdruck bringen wollte, nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz zu der Leistung verpflichtet zu sein, sondern einen arbeitsvertraglichen Anspruch begründen zu wollen (so auch ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2017 - 11 Ca 7334/16).

    Soll der Anspruch aber darüber hinaus noch einem Freiwilligkeitsvorbehalt unterworfen sein, dann ist dies widersprüchlich, weil es dann auf diese Voraussetzungen gar nicht ankommt (so auch ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2017 - 11 Ca 7334/16).

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2017 - 8 Sa 381/17

    Wirksamkeit einer Freiwilligkeitsklausel hinsichtlich einer Jahressonderzahlung

    1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.03.2017 - Az. 8 Ca 6862/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.03.2017, Az 8 Ca 6862/16 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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