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   ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18   

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https://dejure.org/2018,23611
ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18 (https://dejure.org/2018,23611)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2018 - 15 BV 38/18 (https://dejure.org/2018,23611)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 15 BV 38/18 (https://dejure.org/2018,23611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines möglichen Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats i.R.d. Planung der Durchführung einer Schulung zum Thema "Sicherheitsbewusstsein bei der IT-Nutzung"

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Davon abweichend kann die Anzahl der zu benennenden Beisitzer je nach Komplexität des Regelungsgegenstandes sowie der sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls erhöht oder verringert werden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12, juris Rn. 96; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22. April 2015 - 3 TaBV 1/15, juris Rn. 37).

    Gleichzeitig werden unverhältnismäßige Kosten durch die Heranziehung mehrerer externer Beisitzer vermieden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12, juris Rn. 96; LAG Niedersachsen, 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05, juris Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Offensichtliche Unzuständigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14, juris Rn. 32; LAG Hamm, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16, juris Rn. 37; BAG, Beschluss vom 24.11.1981 - ABR 42/79, juris; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 3. Aufl. 2011, § 98 Rn. 35).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 3 TaBV 1/15

    Bestellung des Einigungsstellenvorsitzenden und Festlegung der Anzahl der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Davon abweichend kann die Anzahl der zu benennenden Beisitzer je nach Komplexität des Regelungsgegenstandes sowie der sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls erhöht oder verringert werden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12, juris Rn. 96; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22. April 2015 - 3 TaBV 1/15, juris Rn. 37).
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Denn ansonsten hätte es die eine Seite in der Hand, die zügige Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2013 - 4 TaBV 14/13, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 4 TaBV 14/13

    Einigungsstelle, Einrichtung einer Einigungsstelle, Antrag,

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Denn ansonsten hätte es die eine Seite in der Hand, die zügige Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2013 - 4 TaBV 14/13, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12, juris).
  • LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05

    Angemessenheit der Besetzung der Einigungsstelle hinsichtlich der Anzahl an

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Gleichzeitig werden unverhältnismäßige Kosten durch die Heranziehung mehrerer externer Beisitzer vermieden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12, juris Rn. 96; LAG Niedersachsen, 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05, juris Rn. 13).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    a) Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 100 ArbGG, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, muss vor Einleitung des Verfahrens nach § 100 ArbGG zumindest eine gütliche Einigung versucht worden sein (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13, juris Rn. 17; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 76 Rn. 28b).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18
    Offensichtliche Unzuständigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14, juris Rn. 32; LAG Hamm, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16, juris Rn. 37; BAG, Beschluss vom 24.11.1981 - ABR 42/79, juris; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 3. Aufl. 2011, § 98 Rn. 35).
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