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   ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11   

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ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11 (https://dejure.org/2011,73615)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11 (https://dejure.org/2011,73615)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 1 Ca 5773/11 (https://dejure.org/2011,73615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 25.01.2011, 1 BvR 1741/09, Rdnr. 72 und vom 27.01.1998, 1 BvL 15/87, Rdnr. 25; Leibholz/Rinck, GG, Artikel 12 Rdnr. 86).

    Ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit durch ein Gesetz ist nach dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerechtfertigt, wenn der Eingriff, gemessen am Zweck des Gesetzes, geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfG vom 25.01.2011, a.a.O., Rdnr. 79 - 85).

  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Zur Frage der Identität der Beklagten mit der Abwicklungskörperschaft, die dem Kläger ab dem 01.01.2012 ein Beschäftigungsangebot unterbreitet hat, hat die 20. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg in ihrer Entscheidung vom 12.10.2011 (20 Ca 115/11) folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigem Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG, Beschluss vom 15.09.2011, 1 BvR 2232/10, Rdnr. 45).
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG, Beschluss vom 08.02.1999, 1 BvL 25/97, Rdnr. 21).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Eine Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06) aus dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, wenn deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Die gesetzgeberische Absicht, einen Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner zu schaffen, ist von dem Ziel getragen, ein allgemeines Lebensrisiko abzudecken, welches sich bei jedem und jederzeit realisieren und ihn mit unabsehbaren Kosten belasten kann (BVerfG, Urteil vom 10.06.2009, 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, jeweils Rdnr. 171).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.12.2011 - 1 Ca 5773/11
    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 25.01.2011, 1 BvR 1741/09, Rdnr. 72 und vom 27.01.1998, 1 BvL 15/87, Rdnr. 25; Leibholz/Rinck, GG, Artikel 12 Rdnr. 86).
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.12.2011 - AZ: 1 Ca 5773/11 - wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, das der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung zum Zwecke der Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.12.2011 - AZ: 1 Ca 5773/11 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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