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   ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15   

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ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 (https://dejure.org/2015,61331)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 (https://dejure.org/2015,61331)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2016 - 14 Ca 6964/15 (https://dejure.org/2015,61331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage erfolgreich: Chefin der Düsseldorfer Kammer darf bleiben

  • rp-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.02.2016)

    Ärger um Finanzen an Rechtsanwaltskammer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (66)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Für einen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund, der den Kündigungsvorwurf entfallen ließe, ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636).

    Auch hier führte die durchgeführte Beweisaufnahme zu einem non-liquet, das zu einer Entscheidung zu Lasten der Beklagten zwingt, da die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig für das Nichtvorliegen eines behaupteten Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrunds ist (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636).

    Umstände, die dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch einer Kündigung bekannt werden, können als neue Kündigungsgründe in den laufenden Prozess eingeführt werden, wenn sie bei Kündigungszugang objektiv schon gegeben waren (BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287).

    Besteht jedoch ein Betriebsrat, kann nur nach dessen vorheriger Beteiligung zu den neuen Kündigungsgründen nachgeschoben werden (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, NZA 2016, 161; 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416).

    Bei der Beklagten ist keine Arbeitnehmervertretung gebildet, so dass sie ungehindert und auch ohne an die Frist des § 626 Abs. 2 BGB gebunden zu sein (vgl. hierzu BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636), erst später bekannt gewordene Kündigungssachverhalte in den Rechtsstreit einführen konnte.

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    (2)Auch soweit die Beklagte der Klägerin eine unrechtmäßige Erlaubnis zur Entnahme von EUR 11, 50 bzw. EUR 10, 42 aus der Kasse vorwirft, liegt hierin wegen der sich hieraus ergebenden Vermögensschädigung der Beklagten grds. ein wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, BAGE 142, 188; 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636).

    Für einen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund, der den Kündigungsvorwurf entfallen ließe, ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636).

    Auch hier führte die durchgeführte Beweisaufnahme zu einem non-liquet, das zu einer Entscheidung zu Lasten der Beklagten zwingt, da die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig für das Nichtvorliegen eines behaupteten Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrunds ist (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636).

    Bei der Beklagten ist keine Arbeitnehmervertretung gebildet, so dass sie ungehindert und auch ohne an die Frist des § 626 Abs. 2 BGB gebunden zu sein (vgl. hierzu BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287; 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636), erst später bekannt gewordene Kündigungssachverhalte in den Rechtsstreit einführen konnte.

    Bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08, NZA-RR 2011, 15; 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, aaO.; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, aaO.).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Zwar ist Vorsatz für ein Vermögensdelikt nicht erforderlich, allerdings muss ein schuldhaftes vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, NZA 2013, 1259; 27.09.2012 - 2 AZR 955/11, NZA 2013, 425; 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; 08.11.2007 - 2 AZR 528/06, ZInsO 2008, 335).

    Vielmehr sind an die Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr besteht, dass ein "Unschuldiger" betroffen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, BAGE 131, 155; 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08, NZA-RR 2011, 15; 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, aaO.; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, aaO.).

    Bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, aaO.; LAG E. 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10, EzTöD 100 § 34 Abs. 2 TVöD-AT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    In der Tat- bzw. der Verdachtskündigung liegen zwei voneinander zu trennende Kündigungsgründe (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, aaO.; 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO.), die unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen.

    Vielmehr sind an die Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr besteht, dass ein "Unschuldiger" betroffen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, BAGE 131, 155; 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Die für die außerordentliche Verdachtskündigung dargestellten Anforderungen gelten für die ordentliche Verdachtskündigung entsprechend (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO.; 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, AP Nr. 90 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Es bedarf allein dann keiner Abmahnung, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, AP Nr. 229 zu § 626 BGB; 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO.).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, BAGE 134, 349).

    In der Tat- bzw. der Verdachtskündigung liegen zwei voneinander zu trennende Kündigungsgründe (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, aaO.; 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO.), die unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen.

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch bei einer Pflichtverletzung im sog. Vertrauensbereich das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung stets zu prüfen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO.; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24).

    Es bedarf allein dann keiner Abmahnung, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, AP Nr. 229 zu § 626 BGB; 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO.).

    Zudem bedürfen besonders schwere Verstöße keiner Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewusst sein muss, dass er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz riskiert (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO.; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Ist dies der Fall, ist als nächster Prüfungsschritt festzustellen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist - unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB; 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB).

    Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch bei einer Pflichtverletzung im sog. Vertrauensbereich das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung stets zu prüfen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO.; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24).

    Zudem bedürfen besonders schwere Verstöße keiner Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewusst sein muss, dass er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz riskiert (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO.; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO.).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21.02.2001 - 2 BvR 140/00, NJW 2001, 2531 ff.; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 396/00, AP Nr. 33 zu § 286 ZPO).

    Eine Anhörung gem. § 141 ZPO ist zur Gewährleistung des Grundsatzes der Waffengleichheit ausreichend (BAG 12.09.2006 - 6 AZN 491/06, AE 2007, 91; 06.12.2001 - 2 AZR 396/00, aaO.).

  • BAG, 20.08.1964 - 2 AZR 182/63

    Leitender Angestellten - Führung des Betriebes - Aufgedeckte Verfehlungen -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Lässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen derartigen Freiraum und macht von der Möglichkeit, den Angestellten zu überwachen, keinerlei Gebrauch (vgl. BAG 20.08.1964 - 2 AZR 182/63, AP Nr. 7 zu § 70 HGB), wird er sogar über die Anzahl der Urlaubstage informiert, ist das Zuvielgewähren von Urlaub nicht mehr geeignet, dem Weiterbeschäftigungsinteresse der Klägerin entgegenzustehen.

    Überträgt nämlich ein Arbeitgeber einem leitenden Angestellten uneingeschränkt die Führung seines Betriebs, ohne jemals seine Maßnahmen zu beanstanden, so kann er nachträglich aufgedeckte Verfehlungen nicht zum Anlass einer fristlosen Kündigung nehmen, wenn er von der Möglichkeit, den Angestellten zu überwachen, keinerlei Gebrauch gemacht hat (BAG 20.08.1964 - 2 AZR 182/63, aaO.).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
    Eine auf einen solchen Verdacht gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive und konkrete Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, BAGE 143, 244).

    Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, aaO.; 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, aaO.; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09, NZA-RR 2012, 222).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • LAG Düsseldorf, 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10

    Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

  • LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2013 - 2 Ta 291/13

    Gebührenstreitwert für Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Zwischenzeugnis

  • LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98

    Eigenkündigung; Beweiswürdigung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • LAG Köln, 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00

    Erneute Zeugenvernehmung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Parteivernehmung;

  • BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 817/05
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 251/08

    Kündigung eines Küchenleiters wegen Schlechtleistung - Hygienemängel -

  • BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 449/16

    Anerkenntnisurteil

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07

    Beweiswert von Zeugenaussagen; Aufrechnung gegenüber unpfändbarer

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 - teilweise abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, 1.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 die Klage in vollem Umfang abzuweisen;.

    Die Klägerin beantragt, 1.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 - die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 126.755,69 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 13.881,61 seit dem 30.11.2015 sowie aus jeweils EUR 14.109,26 seit dem 31.12.2015, 31.01.2016, 29.02.2016, 31.03.2016, 30.04.2016, 31.05.2016, 30.06.2016 und 31.07.2016 zu zahlen;.

  • ArbG Düsseldorf, 08.12.2017 - 4 Ca 6362/16

    Fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

    Die 14. Kammer des Arbeitsgerichts E. hat der diesbezüglich von der Klägerin erhobenen Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 12.08.2016, -14 Ca 6964/15-, stattgegeben, die Beklagte zur Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens verurteilt und die auf Annahmeverzugslohn gerichtete Klage der Klägerin als derzeit unbegründet abgewiesen.
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