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   ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17   

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https://dejure.org/2017,38685
ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17 (https://dejure.org/2017,38685)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17 (https://dejure.org/2017,38685)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 15 Ca 3750/17 (https://dejure.org/2017,38685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Geltung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung für die Mitteilung der Kündigungsgründe; Unterrichtung des Betriebsrats über die den Kündigungsentschluss ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitteilung der Kündigungsgründe vor ordentlicher Kündigung an Betriebsrat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt für die Mitteilung der Kündigungsgründe der Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11, juris Rn. 24).

    Dem kommt er bereits dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11, juris Rn. 24).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt für die Mitteilung der Kündigungsgründe der Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11, juris Rn. 24).

    Dem kommt er bereits dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11, juris Rn. 24).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    Deshalb ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Arbeitgeber den Kündigungsgrund unter Angabe von Tatsachen in einer Weise beschreibt, die dem Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen eine sachgerechte Stellungnahme ermöglicht (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14, juris Rn. 25 (zur kirchlichen Mitarbeitervertretung); vgl. BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 812/12, juris Rn. 59).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    Der Betriebsrat hat in seinem Widerspruchsschreiben nicht nur Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2002 (Az: 2 AZR 697/01) und das dortige Punkteschema, sondern er hat zugleich die nach seiner Ansicht vergleichbaren Mitarbeiter namentlich benannt.
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    Deshalb ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Arbeitgeber den Kündigungsgrund unter Angabe von Tatsachen in einer Weise beschreibt, die dem Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen eine sachgerechte Stellungnahme ermöglicht (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14, juris Rn. 25 (zur kirchlichen Mitarbeitervertretung); vgl. BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 812/12, juris Rn. 59).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Betriebsrat, wenn er mit seinem Widerspruch geltend machen will, der Arbeitgeber habe zu Unrecht Arbeitnehmer nicht in die soziale Auswahl einbezogen, diese Arbeitnehmer konkret benennen oder anhand abstrakter Merkmale bestimmbar darstellen (BAG, Urteil vom 9. Juli 2003 - 5 AZR 305/02, juris).
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