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   ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09   

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https://dejure.org/2010,24598
ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09 (https://dejure.org/2010,24598)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2010 - 13 BV 97/09 (https://dejure.org/2010,24598)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 13 BV 97/09 (https://dejure.org/2010,24598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes zwischen auf einem Flughafen gelegenen Tochterunternehmen und dem angrenzenden Hauptunternehmen; Begriff des Betriebes i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); Beantragung der Entscheidung des Arbeitsgerichts durch einen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
    1.) Ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG, 22.6.2005 - 7 ABR 57/04 - NZA 2005, 1248 m.w.N.).

    Eine ledigliche unternehmerische Zusammenarbeit genügt nicht, solange nicht die Funktionen des Arbeitsgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG, 22.6.2005 - 7 ABR 57/04 - m.w.N.).

    c.) Liegt hingegen ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz vor, welcher charakteristisch für den formalen Betriebsablauf ist, ist davon auszugehen, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird und daher ein einheitlicher gemeinsamer Betrieb vorliegt (BAG, 22.6.2005 - 7 ABR 57/04 - NZA 2005, 1248 m.w.N.).

    cc.) Auf die im arbeitsrechtlichen Schrifttum diskutierte Frage, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG lediglich die einheitliche personelle Leitung (so BAG, 22.6.2005 - 7 ABR 57/04 - NZA 2005, 1248; Fitting, BetrVG, § 1 Randnummer 88) oder bereits das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes vermutet wird (so Richardi, BetrVG, § 1 Randnummer 73) vermutet wird, kommt es hier nicht an.

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
    Da die Klärung, was zur betriebsratsfähigen Organisationseinheit gehört, nicht nur für die Wahl des Betriebsrates eine Rolle spielt, sondern vor allem auch für die Frage, ob dem Betriebsrat bestimmte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zustehen, kann die Entscheidung auch außerhalb des Wahlverfahrens jederzeit herbeigeführt werden (BAG, 9.4.1991 - 1 AZR 488/90 - NZA 1991, 812; Fitting, § 18 Randnummer 57).

    Zu den gem. § 18 Abs. 2 BetrVG zu klärenden Fragen gehört auch, ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb bilden (BAG, 9.4.1991 - 1 AZR 488/90 - NZA 1991, 812).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
    Entscheidend ist, dass dem Betriebsrat ein funktionsfähiger Ansprechpartner gegenüberstehen muss (BAG, 17.9.1988 - 7 ABR 10/87 - NZA 1989, 190).

    Dies ergibt sich bereits aus der Formulierung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wo von arbeitstechnischen Zwecken die Rede ist (vgl. auch BAG, 14.9.1988 - 7 ABR 10/87 - NZW 1989, 190).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
    Die bloße betriebsinterne Spezialisierung etwa derart, dass getrennte Arbeitnehmergruppen jeweils bestimmte Aufgaben versehen, reicht für die Annahme einer selbständigen betrieblichen Einheit nicht aus, solange es an einer für Außenstehende wahrnehmbaren räumlichen und organisatorischen Abgrenzung vom Betrieb fehlt (BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06 - AP Nr. 297 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; LAG E. - 12 TaBV 10/08 - JURIS).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
    Hingegen ist die Frage, ob die Kosten für die jeweils verwendeten Sachmittel und das Personal intern zwischen den Unternehmen verrechnet werden, nicht ausschlaggebend (BAG, 24.1.1996 - 7 ABR 10/94 - NZA 1996, 1110).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10

    Gemeinschaftsbetrieb bei einheitlichem Leistungsapparat

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.01.2010 - 13 BV 97/09 - abgeändert.
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