Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bewerber; Vorstellungskosten; Flugkosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 670 BGB
Bewerber; Vorstellungskosten; Flugkosten - IWW
- aufrecht.de
Erstattung von Flugkosten nach Bewerbungsgespräch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Flugkosten des Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- beck-blog (Kurzinformation)
Mit dem Flieger zum Vorstellungsgespräch?
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Zur Bodenständigkeit deutscher Arbeitsgerichte
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Flug zu Vorstellungsgespräch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch - das muss der Arbeitgeber nicht bezahlen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Flug zu Vorstellungsgespräch
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber müssen Flugkosten eines Bewerbers nicht ohne weiteres erstatten
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Dürfen Sie mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch anreisen?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Flug zum Vorstellungsgespräch
- haufe.de (Kurzinformation)
Bewerber kann nicht mit Erstattung der Flugkosten rechnen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Flugkosten müssen nicht als Bewerbungskosten erstattet werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Flugkosten sind keine zu erstattenden Bewerbungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flugkosten zum Vorstellungsgespräch müssen nicht übernommen werden
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 488
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87
Vorstellungskosten
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Ein Arbeitgeber muss einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, 29.06.1988 5 AZR 433/87).Nach allgemeiner Ansicht muss ein Arbeitgeber einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, § 670 BGB (vgl. etwa BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87; ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04;… ErfK/Müller-Glöge, 12. Auflage 2012, § 629 BGB, Rn. 13).
- ArbG Hamburg, 02.11.1994 - 13 Ca 24/94
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Dies wird z.T. nur dann befürwortet, wenn der Arbeitgeber die Übernahme zugesagt hat (vgl. ArbG Hamburg, 02.11.1994 - 13 Ca 24/94). - ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04
Erstattung von Vorstellungskosten
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Nach allgemeiner Ansicht muss ein Arbeitgeber einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, § 670 BGB (vgl. etwa BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87; ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04;… ErfK/Müller-Glöge, 12. Auflage 2012, § 629 BGB, Rn. 13). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07
Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Es kommt aber auch eine konkludente Bezugnahme in Betracht und zwar dann, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits fest umrissen und klar ist, dass die Bezugnahme auf die Schriftsätze zum Zweck der Antragstellung nicht nur zur Erörterung der Sach- und Rechtslage erfolgt (BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07).