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   ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22   

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ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22 (https://dejure.org/2022,11144)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2022 - 14 Ca 219/22 (https://dejure.org/2022,11144)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 14 Ca 219/22 (https://dejure.org/2022,11144)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    b) Der Kläger wird hierdurch auch nicht rechtsschutzlos gestellt, da auch bei bezifferten Anträgen, die erst künftig entstehende Schadensersatzansprüche zum Gegenstand haben, die Möglichkeit besteht, eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. BAG v. 01.12.2020 - 9 AZR 192/20, juris Rn. 17 ff.; v. 28.01.2020 - 9 AZR 91/19, juris Rn. 19 ff.).

    Eine Partei ist nicht gehalten, ihre Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn ein Teil des Schadens schon entstanden ist und - wie im Streitfall - mit der Entstehung eines weiteren Schadens zu rechnen ist (vgl. BAG v. 28.01.2020 - 9 AZR 91/19, juris Rn. 24).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 192/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    b) Der Kläger wird hierdurch auch nicht rechtsschutzlos gestellt, da auch bei bezifferten Anträgen, die erst künftig entstehende Schadensersatzansprüche zum Gegenstand haben, die Möglichkeit besteht, eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. BAG v. 01.12.2020 - 9 AZR 192/20, juris Rn. 17 ff.; v. 28.01.2020 - 9 AZR 91/19, juris Rn. 19 ff.).

    b) Dem Feststellungsbegehren steht nicht der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage entgegen (vgl. hierzu BAG v. 01.12.2020 - 9 AZR 192/20, juris, Rn. 19).

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    " a) Als selbständigen Grundrechtsträgern kommt den Tarifvertragsparteien aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (zu der fehlenden unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien: BAG v. 21.12.2017 - 6 AZR 790/16; v. 26.04.2017 - 10 AZR 856/15).

    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte deshalb dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die Art. 3 GG verletzt (vgl. BAG 21.03.2018 - 10 AZR 34/17; v. 21.12.2017 - 6 AZR 790/16).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    " a) Als selbständigen Grundrechtsträgern kommt den Tarifvertragsparteien aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (zu der fehlenden unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien: BAG v. 21.12.2017 - 6 AZR 790/16; v. 26.04.2017 - 10 AZR 856/15).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 856/15).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte deshalb dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die Art. 3 GG verletzt (vgl. BAG 21.03.2018 - 10 AZR 34/17; v. 21.12.2017 - 6 AZR 790/16).

    Voraussetzung ist allerdings auch insoweit, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17).

  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 168/22
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    a) Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.2022 - 15 Ca 168/22, n. rkr.) hat hierzu aufgeführt:.

    a) Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.2022 - 15 Ca 168/22, n. rkr.) hat hierzu aufgeführt:.

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Dabei sind die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung (BAG v. 09.12.2015 - 4 AZR 684/12, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Auch wenn es für Tarifvertragsparteien mit Blick auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG weitgehend erleichterte Möglichkeiten geben mag, lässt sich ohne jegliche Nennung eines die Differenzierung begründenden Regelungsziels schon denklogisch keine - auch nur schwach ausgeprägte - Plausibilitätskontrolle durchführen (BAG v. 09.12.2015 - 4 AZR 684/12, juris Rn. 48 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 18.11.2011 - 10 U 1111/10

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeits-Versicherung: Klage auf zukünftige Leistung;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Die vorgenannten Ansprüche stärken bestehende Ansprüche, deren Fälligkeit hinausgeschoben ist oder denen eine Einrede entgegensteht (vgl. OLG Koblenz v. 18.11.2011 - 10 U 1111/10).
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG v. 19.07.2011 - 3 AZR 398/09).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Die Aufgabe des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin diese besteht (BAG v. 27.05.2015 - 5 AZR 88/14, juris Rn 40; v. 15.04.2009 - 3 AZB 93/08, juris Rn. 16).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 180/18

    Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

  • LAG Köln, 01.02.2022 - 4 Sa 333/21

    Eingruppierungen im TVöD -VKA; "Sonstige Beschäftigte" i.S.v. EG 10 Anl. 1 EntgO

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Düsseldorf, 24.02.2023 - 10 Sa 422/22

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Recht zur Änderung von

    1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.05.2022 - 14 Ca 219/22 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt zuletzt, auf seine Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.05.2022 - 14 Ca 219/22 - wie folgt abzuändern:.

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