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   ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20   

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ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20 (https://dejure.org/2020,29881)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20 (https://dejure.org/2020,29881)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2020 - 12 Ca 2521/20 (https://dejure.org/2020,29881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zurückgewiesener Antrag auf Erlass eines Urteils nach Aktenlage

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Erlass eines Urteils nach Aktenlage - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Bremen, 25.06.2003 - 2 Sa 67/03

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    Überwiegend wird der Erlass eines Urteils nach Aktenlage jedoch abgelehnt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der mündlichen Verhandlung, in der die klägerische Partei säumig war, lediglich ein Gütetermin vorangegangen ist, in dem keine Sachanträge gestellt wurden (LAG Hessen, Urteil vom 10.11.2015 - 15 Sa 476/15 -, Rn. 32, juris; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 -18 Sa 970/10 -, Rn. 36, juris; LAG Hamm Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11 -, Rn. 30, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 Rn. 29, juris).

    Die Kammer hält vor diesem Hintergrund die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zu einer Säumnissituation vor dem Berufungsgericht auf die Säumnissituation vor dem Arbeitsgericht nach vorangegangener Güteverhandlung für übertragbar (so auch LAG Hessen, Urteil vom 10.11.2015 -15 Sa 476/15-, Rn. 32, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 -, Rn. 29, juris).

  • LAG Hessen, 10.11.2015 - 15 Sa 476/15

    Voraussetzung einer Entscheidung nach Lage der Akten ist, dass zuvor in einem

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    Überwiegend wird der Erlass eines Urteils nach Aktenlage jedoch abgelehnt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der mündlichen Verhandlung, in der die klägerische Partei säumig war, lediglich ein Gütetermin vorangegangen ist, in dem keine Sachanträge gestellt wurden (LAG Hessen, Urteil vom 10.11.2015 - 15 Sa 476/15 -, Rn. 32, juris; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 -18 Sa 970/10 -, Rn. 36, juris; LAG Hamm Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11 -, Rn. 30, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 Rn. 29, juris).

    Die Kammer hält vor diesem Hintergrund die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zu einer Säumnissituation vor dem Berufungsgericht auf die Säumnissituation vor dem Arbeitsgericht nach vorangegangener Güteverhandlung für übertragbar (so auch LAG Hessen, Urteil vom 10.11.2015 -15 Sa 476/15-, Rn. 32, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 -, Rn. 29, juris).

  • LAG Köln, 10.04.2018 - 4 Sa 1024/16

    Erlass eines Urteils nach Lage der Akten nach Durchführung lediglich eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    Die Vorschrift gibt dem Arbeitsgericht jedoch nicht die Befugnis, nach vorausgegangener Güteverhandlung bei Säumnis einer Partei im Kammertermin ein Urteil nach Lage der Akten zu erlassen (zu allem vorstehenden ausdrücklich; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. April 2018-4 Sa 1024/16 -, Rn. 48 - 53, juris).
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    Überwiegend wird der Erlass eines Urteils nach Aktenlage jedoch abgelehnt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der mündlichen Verhandlung, in der die klägerische Partei säumig war, lediglich ein Gütetermin vorangegangen ist, in dem keine Sachanträge gestellt wurden (LAG Hessen, Urteil vom 10.11.2015 - 15 Sa 476/15 -, Rn. 32, juris; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 -18 Sa 970/10 -, Rn. 36, juris; LAG Hamm Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11 -, Rn. 30, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 Rn. 29, juris).
  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    In früheren Entscheidungen wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch im ersten Kammertermin ein Urteil nach Aktenlage gemäß §§ 251a, 331a ZPO ergehen könne, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden habe, in der die Seehund Rechtslage erörtert worden sei (LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/|| - juris (nur Leitsatz); LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 -, Rn. 25, Juris; so auch Germelmann/Matthes/Prütting, 9. Aufl. 2017, § 59 ArbGG Rn. 21; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011 Anm. 6).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20
    Hier wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 04.12.2002 (BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 -, Rn. 20, juris) Bezug genommen.
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