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   ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17   

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ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17 (https://dejure.org/2017,49124)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17 (https://dejure.org/2017,49124)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 9 Ca 5485/17 (https://dejure.org/2017,49124)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Sie bestimmt vielmehr ausschließlich, welche Fahrzeiten des Außendienstmitarbeiters als Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris; ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2018 - 10 Sa 98/18 -).

    Sie legt nur fest, welche Leistungen der Arbeitnehmer darauf angerechnet werden (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - juris Rn. 29) .

    Eine Vergütungsregelung liegt vor, wenn eine Bestimmung über den Umfang der Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung getroffen wird (BAG 10. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 27) .

    Eine solche Regelung betrifft den Inhalt der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung; sie lässt die Höhe der Vergütung unberührt (BAG 10. Oktober 2006 a.a.O.) .

    aa) Die Regelung hält sich im Rahmen der Regelungskompetenz der Betriebsparteien gemäß § 88 BetrVG (vgl. BAG 10. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 30) und verstößt weder gegen § 75 BetrVG noch gegen übriges Gesetzesrecht.

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Diese Fahrten stellten einen Teil seiner Hauptleistungspflicht und in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wie auch der EuGH mit Entscheidung vom 10.09.2015 - C-266/14 - entschieden habe.

    Es spricht Einiges dafür, dass die vom Kläger aufzuwendende Fahrtzeit in vollem Umfang als Arbeitszeit i.S.d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie anzusehen ist (vgl. EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - juris Rn. 30 ff.) .

    Da die Richtlinie zur Vergütung der Arbeitszeit nichts sagt, trifft auch der EuGH keine Aussage zur Vergütung der Arbeitszeit und stellt dies in der Entscheidung auch ausdrücklich klar (EuGH 10. September 2015 a.a.O. Rn. 47 ff.) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Ist der Arbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen ausgestaltet - was regelmäßig angenommen werden darf, wenn der Vertragsgegenstand durch AGB geregelt ist und einen kollektiven Bezug hat (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -, juris, Rn. 52, m.w.N.) -, so verdrängt eine Betriebsvereinbarung, nach deren Bestimmungen, die ersten und letzten 20 Minuten der Reisezeit eines Außendienstmitarbeiters von der Wohnstätte zum ersten Kunden und die ersten 20 Minuten der Rückfahrt vom letzten Kunden nach Hause, nicht zur Arbeitszeit gehören, den ansonsten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzunehmenden Grundsatz (vgl. dazu BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 -, Rn. 15, juris), dass die gesamte Fahrzeit des Außendienstmitarbeiters Arbeitszeit darstellt, für die er von der ersten bis zur letzten Minute Vergütung beanspruchen kann (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2018 - 10 Sa 98/18 -).

    Dem schließt sich die erkennende Kammer an ( ebenso zust. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - juris Rn. 51 f.; LAG Düsseldorf 28. Juni 2017 - 12 Sa 104/17 - juris; LAG Hamm 22. Mai 2013 - 4 Sa 1232/12 - juris; Linsenmaier, RdA 2014, 336 ff.; ErfK/Kania, 18. Aufl. 2018 - 77 BetrVG Rn. 82; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 77 Rn. 198; krit. Preis/Ulber, NZA 2014, 6 ff.) .

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Ist der Arbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen ausgestaltet - was regelmäßig angenommen werden darf, wenn der Vertragsgegenstand durch AGB geregelt ist und einen kollektiven Bezug hat (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -, juris, Rn. 52, m.w.N.) -, so verdrängt eine Betriebsvereinbarung, nach deren Bestimmungen, die ersten und letzten 20 Minuten der Reisezeit eines Außendienstmitarbeiters von der Wohnstätte zum ersten Kunden und die ersten 20 Minuten der Rückfahrt vom letzten Kunden nach Hause, nicht zur Arbeitszeit gehören, den ansonsten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzunehmenden Grundsatz (vgl. dazu BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 -, Rn. 15, juris), dass die gesamte Fahrzeit des Außendienstmitarbeiters Arbeitszeit darstellt, für die er von der ersten bis zur letzten Minute Vergütung beanspruchen kann (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2018 - 10 Sa 98/18 -).

    Die Kammer unterstellt zu Gunsten des Klägers, dass von der Vereinbarung der Einstellung des Klägers als Kundendiensttechniker im Außendienst (Ziff. 2 Abs. 1 AVtg) auch erfasst war, dass die für die Tätigkeit notwendige Fahrtzeit in vollem Umfang vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellt (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - juris Rn. 14 ff.) .

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und drückt damit nur in anderer Form seinen Vergütungsanspruch aus (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - juris Rn. 16; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - juris Rn. 13).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und drückt damit nur in anderer Form seinen Vergütungsanspruch aus (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - juris Rn. 16; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - juris Rn. 13).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Das Konto hält insbesondere fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 BGB erbracht hat (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 -, juris Rn. 20).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    aa) Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (05. März 2013 - 1 AZR 417/12 - juris Rn. 59 ff.) hat zum Verhältnis von arbeitsvertraglichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Betriebsvereinbarungen ausgeführt:.
  • LAG Hamm, 22.05.2013 - 4 Sa 1232/12

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen das EFZG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Dem schließt sich die erkennende Kammer an ( ebenso zust. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - juris Rn. 51 f.; LAG Düsseldorf 28. Juni 2017 - 12 Sa 104/17 - juris; LAG Hamm 22. Mai 2013 - 4 Sa 1232/12 - juris; Linsenmaier, RdA 2014, 336 ff.; ErfK/Kania, 18. Aufl. 2018 - 77 BetrVG Rn. 82; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 77 Rn. 198; krit. Preis/Ulber, NZA 2014, 6 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
    Dem schließt sich die erkennende Kammer an ( ebenso zust. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - juris Rn. 51 f.; LAG Düsseldorf 28. Juni 2017 - 12 Sa 104/17 - juris; LAG Hamm 22. Mai 2013 - 4 Sa 1232/12 - juris; Linsenmaier, RdA 2014, 336 ff.; ErfK/Kania, 18. Aufl. 2018 - 77 BetrVG Rn. 82; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 77 Rn. 198; krit. Preis/Ulber, NZA 2014, 6 ff.) .
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2018 - 10 Sa 96/18

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung betreffend die Behandlung von Reisezeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17 abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.

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