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   ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18   

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ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer Betriebsratswahl

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Für das Verfahren, in dem mittelbar über die Nichtigkeit seiner Bestellung gestritten wird, ist er als bestehend zu behandeln und damit beteiligtenfähig (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Die Antragsbefugnis entspricht dem Recht, die spätere Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 2 BetrVG anzufechten (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris) kommt der Abbruch einer Betriebsratswahl nur dann in Betracht, wenn die Wahl bei ihrer Durchführung erkennbar nichtig wäre.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Zunächst stellt das Bundesarbeitsgericht - auch wenn es die vorliegende Streitfrage nicht entschieden hat - in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (7 ABR 61/10) ausdrücklich fest, dass der Arbeitgeber verlangen könne, dass die weitere Durchführung der Wahl unterlassen wird, wenn das Gremium, das sich als Wahlvorstand geriert, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist.

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Diese als "Prioritätsgrundsatz" bezeichnete Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm gründet auf der Feststellung, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann, da Mitarbeiter nicht von verschiedenen Betriebsräten repräsentiert werden können / sollen (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) und verlagert den Zeitpunkt des Abbruchs nach vorne.

    Eine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat kann nicht stattfinden (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris).

  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 165/78
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Diese als "Prioritätsgrundsatz" bezeichnete Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm gründet auf der Feststellung, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann, da Mitarbeiter nicht von verschiedenen Betriebsräten repräsentiert werden können / sollen (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) und verlagert den Zeitpunkt des Abbruchs nach vorne.

    Eine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat kann nicht stattfinden (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris).

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • LAG Niedersachsen, 13.05.1998 - 13 TaBV 40/98

    Anspruch auf Abbruch der Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Gesamtbetriebsrat ist unzulässig (LAG Niedersachsen 13.05.1998, Az.: 13 TaBV 40/98, Juris; Richardi Betriebsverfassungsgesetz 16. Auflage 2018, § 17 Rn.7).

    Er unterliegt insoweit keinen Beschränkungen oder Bestimmungen durch Arbeitgeber, Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Betriebsversammlung (LAG Niedersachsen, 20.02.2004, Az.; 16 TaBV 86/03, Juris; LAG Niedersachsen, 13.05.1998, Az.: 13 TaBV 40/98. Juris).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Das Gesetz lässt Abweichungen von der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht voraussetzungslos zu (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35).

    Dies ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 38).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Eine entgegen einer solchen gerichtlichen Feststellung durchgeführte Wahl wäre nichtig und daher auf Antrag auch im laufenden Verfahren abzubrechen (BAG, 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03

    Ersetzen eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Er unterliegt insoweit keinen Beschränkungen oder Bestimmungen durch Arbeitgeber, Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Betriebsversammlung (LAG Niedersachsen, 20.02.2004, Az.; 16 TaBV 86/03, Juris; LAG Niedersachsen, 13.05.1998, Az.: 13 TaBV 40/98. Juris).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Dies ist den Gerichten verwehrt (BAG 20.05.2008, Az.: 1 ABR 19/07, Juris; Hessisches LAG 22.10.2012, Az.: 16 TaBV 205/11, Juris).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung der übrige Teil grundsätzlich wirksam, sofern er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 09.11.2010, Az.: 1 ABR 75/09, Juris; BAG 26.08.2008, Az.: 1 ABR 16/07, Juris).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 TaBVGa 1/11

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsrat, Rücktritt, Bestellung, Wahlvorstand,

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • LAG Hessen, 22.10.2012 - 16 TaBV 205/11

    Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Unwirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14

    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände;

  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl

  • LAG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 TaBV 3/17

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen?

  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18

    Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer

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