Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26346
ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11 (https://dejure.org/2011,26346)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11 (https://dejure.org/2011,26346)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 2 Ca 5676/11 (https://dejure.org/2011,26346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    Keine Einhaltung der Schriftform durch ein per E-Mail übersandtes, eingescanntes Kündigungsschreiben

  • aufrecht.de

    Keine Kündigung per E-Mail

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Schriftform gemäß § 623 BGB im Falle eines per E-Mail zugesandten und eingescannten Kündigungsschreibens; Zulässigkeit des Berufens auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch außerhalb der Klagefrist nach § 4 KSchG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschreiben - per Email - Unwirksamkeit wegen Formmangel

  • hensche.de

    Kündigung, Schriftform

  • info-it-recht.de

    Per E-Mail zugesandtes, eingescanntes Kündigungsschreiben ist unwirksam

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eingescanntes Kündigungschreiben wahrt nicht die Schriftform

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Formunwirksamkeit einer eingescannten Kündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsnehmers per E-Mail in jeder Form unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Formunwirksamkeit einer eingescannten Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail unwirksam

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kündigung per E-Mail ist unwirksam

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch E-Mail ist unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Kündigung kann nicht per E-Mail ausgesprochen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Arbeitnehmer per E-Mail?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht // Die Berufung auf die mangelnde Schriftform durch den Arbeitnehmer ist nicht treuwidrig

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zwang zur Klage binnen drei Wochen, wenn nur die Kündigungsfrist umstritten ist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Ein Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen (BAG 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; im Grundsatz auch BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Mit einer solchen Klage wendet er sich nicht gegen eine "Nichtauflösung" des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 4 Satz 1 KSchG (BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; so auch im Grundsatz BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG ist dann einzuhalten, wenn der Arbeitgeber nicht bei einer ordentlichen Kündigung lediglich die Kündigungsfrist unzutreffend berechnet hat, sondern wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (im Grundsatz so auch BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist kein Unwirksamkeitsgrund (so womöglich aber bei BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09, Randnr. 20).

    Ob der Kündigende eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen wollte, ist durch Auslegung zu bestimmen (BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Auch nach Auffassung des Fünften Senat des BAG im Urteil vom 01.09.2010 (5 AZR 700/09) ist die Kündigungserklärung auszulegen.

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Ein Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen (BAG 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; im Grundsatz auch BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Mit einer solchen Klage wendet er sich nicht gegen eine "Nichtauflösung" des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 4 Satz 1 KSchG (BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; so auch im Grundsatz BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Ob der Kündigende eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen wollte, ist durch Auslegung zu bestimmen (BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien Ergebnis führt und der Interessenlage entspricht (vgl. BAG, 15.02.2055 - 2 AZR 148/05; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, § 133 BGB Randnr. 18).

    Vor diesem Hintergrund ist es auch zutreffend, dass die Auslegung der Umdeutung vorgeht (BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Gesetzliche Schriftformzwänge wie in § 623 BGB sollen die Vertragsparteien vor Übereilung schützen und verfolgen darüber hinaus eine Klarstellung- und Beweisfunktion (vgl. BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08; ErfK/Preis, § 623 BGB, Randnr. 16).

    Es ist nicht allein deswegen treuwidrig, sich auf die fehlende Schriftform zu berufen, weil die Vertragsparteien das mündlich Vereinbarte bei Abgabe der mündlichen Erklärung ernst meinten und tatsächlich wollten (BAG, 22.04.2010, a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen § 242 BGB liegt nur dann vor, wenn das Scheitern des Geschäfts an der Formnichtigkeit die Gegenseite nicht nur bloß hart träfe, sondern für sie schlechthin untragbar wäre (BAG, 22.04.2010 a.a.O.).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Ein Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen (BAG 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; im Grundsatz auch BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

    Mit einer solchen Klage wendet er sich nicht gegen eine "Nichtauflösung" des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 4 Satz 1 KSchG (BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08; BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05; so auch im Grundsatz BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09).

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Bei der Auslegung dürfen auch nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (BGH, 06.10.2006 - III ZR 166/05).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Die mangelnde Schriftform gemäß §§ 623, 125 BGB kann auch noch nach Fristablauf geltend gemacht werden (ErfK/Kiel § 4 KSchG Randnr. 8; BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bewirkt, dass der Erklärungsempfänger die Möglichkeit erhält zu überprüfen, wer die Erklärung abgegeben hat und ob die Erklärung echt ist (vgl.BAG 24.01.2008 - 6 AZR 519/07).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    Eine Übermittlung per Telefax ist unzureichend, da die dem Empfänger zugehende Erklärung lediglich eine Kopie des beim Absender verbleibenden Originals ist (vgl. BGH 28.01.1993 - IX ZR 259/91).
  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71

    Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
    § 242 ist insbesondere dann nicht anwendbar, wenn beide Parteien den Formmangel kannten (ErfK/Preis, §§ 125-127 BGB, Randnr. 54, § 623 BGB, Randnr. 16; BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12

    Kündigung per eMail

    Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11 - wird zurückgewiesen.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf - Az. 2 Ca 5676/11 - vom 20.12.2011 abzuändern und die Klage hinsichtlich des Klageantrages zu Ziffer 1. (= Feststellungsantrag gem. Sitzungsprotokoll vom 20.12.2011) abzuweisen, hilfsweise, 2.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht