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   ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17   

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https://dejure.org/2017,41459
ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17 (https://dejure.org/2017,41459)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2017 - 7 BV 137/17 (https://dejure.org/2017,41459)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 7 BV 137/17 (https://dejure.org/2017,41459)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Unter dem Aktenzeichen 7 BVGa 17/17 hat der Betriebsrat ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren hinsichtlich der Unterlassung der Einführung des "desk sharing" und der Bereitstellung eines Buchungsterminals am Eingang des Gebäudes "B." beim Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Arbeitgeberin initiiert.

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 7 BVGa 17/17 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen den Parteien mit der Frage der Bereitstellung eines Buchungsterminals im Gebäude "B." bereits befasst gewesen ist.

    Überdies hatte die Arbeitgeberin im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem Aktenzeichen 7 BVGa 17/17 inhaltlich zu der Frage der Bereitstellung eines Buchungsterminals bereits vor dem 26.10.2017 Stellung genommen.

    In dem unter dem Aktenzeichen 7 BVGa 17/17 beim Arbeitsgericht Düsseldorf geführten einstweiligen Verfügungsverfahren bestritt die Arbeitgeberin den Anspruch auf Errichtung eines Buchungsterminals mit der Begründung, dass es im neuen Gebäude "B." keinen Buchungsterminal gibt.

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im Ergebnis zu unterscheiden zwischen der mitbestimmungsfreien Regelung des Arbeitsverhaltens und der mitbestimmungspflichtigen Regelung des Ordnungsverhaltens der Arbeitnehmer (BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99, Juris).

    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99, Juris).

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Eine entsprechende Nutzungsabsicht der Arbeitgeberin ist nicht erforderlich (BAG, 09.09.1975, 1 ABR 20/74. Juris; ArbG Frankfurt am Main, 08.02.2003, 2 BVGa 587/02, Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 20 TaBVGa 1/09

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung vor

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Selbst wenn dies im vorliegenden Fall anzunehmen wäre, so würde sich hieraus kein Unterlassungsanspruch bezüglich der Umsetzung bis zum Abschluss einer mitbestimmten Regelung herleiten lassen (LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009, 20 TaBVGa 1/09, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016, 6 TaBVGa 2/16, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Selbst wenn dies im vorliegenden Fall anzunehmen wäre, so würde sich hieraus kein Unterlassungsanspruch bezüglich der Umsetzung bis zum Abschluss einer mitbestimmten Regelung herleiten lassen (LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009, 20 TaBVGa 1/09, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016, 6 TaBVGa 2/16, Juris).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- wie auch auf das Arbeitsverhalten aus, so kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG, 11.06.2002, 1 ABR 46/01, Juris).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass dem Betriebsrat grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung von mitbestimmungswidrigen Maßnahmen zusteht, wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG verletzt (grundlegend BAG, 03.05.1994, 1 ABR 24/93, Juris).
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Hierunter kann u.a. insbesondere auch das Aufräumen des Arbeitsplatzes fallen (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Auflage 2017, § 45 Rn. 36, "Aufräumen" in anderem Zusammenhang von der Rechtsprechung auch als Nebenarbeit beschrieben: BAG, 30.01.1996, Az.: 3 AZR 1030/94; BAG, 27.06.2017, Az.: 9 AZR 851/16).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99, Juris).
  • ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15

    Abgrenzung von mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmtem

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Es kann auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Frankfurt (2 BVGa 587/02, Juris), Stuttgart (3 BVGa 20/16, nicht veröffentlicht) und Würzburg (12 BV 25/15, Juris) verwiesen werden.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2017 - 7 BVGa 10/17
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    I.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2017 - Az.: 7 BVGa 17/17 - teilweise abgeändert und der Beteiligten zu 2.) im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, ab sofort bis zu einer rechtskräftigten Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 7 BV 137/17 (Arbeitsgericht Düsseldorf) bzw. 3 TaBV 77/17 (LAG Düsseldorf) ein Buchungsterminal im Gebäude "Am T. 3" in E. bereitzustellen, an dem die Mitarbeiter des Innendienstes des Field Service West den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit buchen können.

    Mit Antragsschrift vom 20.07.2017 hat der Antragsteller bereits ein Hauptsacheverfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingeleitet, das dort unter dem Aktenzeichen 7 BV 137/17 geführt worden ist.

    2.der Beteiligten zu 2.) im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben, ab sofort bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 7 BV 137/17 des Arbeitsgerichts Düsseldorf (3 TaBV 77/17 LAG Düsseldorf) ein Buchungsterminal am Eingang des Konzernhauses "Am T. 3" in E. bereitzustellen, an dem die Mitarbeiter des Innendienstes des Field Service West den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit buchen können;.

    Der Verfügungsanspruch besteht allerdings, wie das Arbeitsgericht auch im Beschluss vom 26.10.2017 in dem Hauptsacheverfahren 7 BV 137/17 bereits vollkommen zutreffend erkannt hat, nicht hinsichtlich der Bereitstellung eines Buchungsterminals "am Eingang des Gebäudes.

    Denn der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.10.2017 (7 BV 137/17) ist nicht rechtskräftig und die dort tenorierte Verpflichtung der Beteiligten zu 2.) mithin noch nicht vollstreckbar, § 85 Abs. 1 Satz 1 ArbGG.

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17
    Unter dem Aktenzeichen 7 BV 137/17 wird das Hauptsacheverfahren beim Arbeitsgericht Düsseldorf geführt.
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