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   ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18   

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ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18 (https://dejure.org/2018,35857)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18 (https://dejure.org/2018,35857)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 14 Ca 4264/18 (https://dejure.org/2018,35857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Zwar kann sich eine Bezugnahme auf Tarifverträge grundsätzlich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben (BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03 m. w. Nachw.).

    Für eine umfassende Inbezugnahme genügt nicht schon die punktuelle Anwendung vereinzelter Tarifregelungen - etwa die zur Entgelthöhe durch bloße Zahlung (BAG Urteil vom 03.11.2004 - 4 AZR 541/03 m. w. Nachw.; BAG Urteil vom 26.09.1990 - 5 AZR 112/90).

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Eine Klausel kann daher auch überraschend sein, weil sie an ungewöhnlicher Stelle erscheint (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06, Rn 21 ff.; MüKoBGB/Basedow, 7. Aufl. 2016, BGB § 305c Rn. 17).

    So kann etwa ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot nach den Umständen des Einzelfalls vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien, die als "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" tituliert ist und den Übertritt des Arbeitnehmers in eine "betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit" regeln soll, die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum vorsieht (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06, Rn 21 ff.).

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Das gilt insbesondere für widersprüchliche Klauseln (BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18 f.).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08, Rn. 23; BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    a) Will der Arbeitgeber eine zu hohe Eingruppierung korrigieren, kann er dies individualrechtlich grundsätzlich nur mit Hilfe einer Änderungskündigung unter Einhaltung der Vorgaben von § 2 KSchG umsetzen (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90; Griese, in Küttner, 25. Aufl. 2018, Umgruppierung, Rn. 6 und Eingruppierung, Rn. 22).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Für eine umfassende Inbezugnahme genügt nicht schon die punktuelle Anwendung vereinzelter Tarifregelungen - etwa die zur Entgelthöhe durch bloße Zahlung (BAG Urteil vom 03.11.2004 - 4 AZR 541/03 m. w. Nachw.; BAG Urteil vom 26.09.1990 - 5 AZR 112/90).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Auch besitzt der Kläger ein Feststellungsinteresse gem. § 256 Abs. 1 ZPO, da das Rechtsverhältnis durch das Bestreiten der Beklagten gefährdet wird und das Urteil mit seiner ideellen Rechtskraftwirkung geeignet ist, die Unsicherheit zu beseitigen (vgl. hierzu BAG, 03.1.2008 - 5 AZR 74/08).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08, Rn. 23; BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    Denn die Zustimmung zum Arbeitsvertrag erfasst in diesen Fällen auch die tarifautonome Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 903/08, juris).
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
    c) Auf das klägerseits bemühte Verbot widersprüchlichen Verhaltens bei korrigierender Höhergruppierung (vgl. BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09) kommt es daher entscheidungserheblich nicht an.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2014 - 7 Sa 244/14

    Betriebliche Übung hinsichtlich Leistungszulage - Auslegung einer tariflichen

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Ca 4356/18

    Sicherung des zum Zeitpunkt der Einführung von ERA erzielten Entgelts durch die

    Ihr steht außerdem § 5 ERA-TV entgegen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2018, -14 Ca 4264/18-).
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