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   ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14   

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ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14 (https://dejure.org/2015,43617)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14 (https://dejure.org/2015,43617)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 3 Ca 7680/14 (https://dejure.org/2015,43617)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08).

    Dies ist nach der Wertung des europäischen Normgebers ein legitimes Ziel (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11).

    Um dieses Ziel zu erreichen, ist es angemessen, zum Mittel der Einführung von Altersgrenzen zu greifen, um dem Arbeitgeber eine Begrenzung des Dotierungsrahmens und damit die Kalkulierbarkeit und Begrenzung des wirtschaftlichen Umfangs der eingegangenen Verpflichtung sicherzustellen (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13; LAG Baden-Württemberg vom 27.09.2010 - 4 Sa 7/10).

    Dass dies bei einer Prüfung anhand des wortgleichen § 10 S. 3 Nr. 4 AGG anders gesehen wird, hat seine Ursache darin, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie über deren Anforderungen hinausgegangen ist, indem er die Nr. 4 in die Rechtfertigungsgründe des § 10 S. 3 AGG eingeordnet und somit § 10 S. 1 und S. 2 AGG für anwendbar erklärt hat (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13).

  • LAG Nürnberg, 14.02.2014 - 8 Sa 303/13

    Altersversorgung - Betriebsrente - Beschäftigungszeiten - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Um dieses Ziel zu erreichen, ist es angemessen, zum Mittel der Einführung von Altersgrenzen zu greifen, um dem Arbeitgeber eine Begrenzung des Dotierungsrahmens und damit die Kalkulierbarkeit und Begrenzung des wirtschaftlichen Umfangs der eingegangenen Verpflichtung sicherzustellen (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13; LAG Baden-Württemberg vom 27.09.2010 - 4 Sa 7/10).

    Dass dies bei einer Prüfung anhand des wortgleichen § 10 S. 3 Nr. 4 AGG anders gesehen wird, hat seine Ursache darin, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie über deren Anforderungen hinausgegangen ist, indem er die Nr. 4 in die Rechtfertigungsgründe des § 10 S. 3 AGG eingeordnet und somit § 10 S. 1 und S. 2 AGG für anwendbar erklärt hat (BAG vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11; LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13).

    (2)Auch die unmittelbare Anknüpfung einer Pensionszusage an das 25. Lebensjahr, ab dem zurückgelegte Dienstjahre ruhegehaltfähig waren, wurde bereits für wirksam erachtet (LAG Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (BAG vom 30. August 2005 - 3 AZR 391/04; 25. Mai 1982 - 1 AZR 1073/79).

    Denn nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungs-Angestellten trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten wie Beamtenverhältnisse (BAG vom 30. August 2005 - 3 AZR 391/04; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00; 25. April 1979 - 4 AZR 791/77).

    Der für Dienstordnungs-Angestellte entsprechend geltende Alimentationsgedanke des deutschen Beamtenrechts (BAG vom 30. August 2005 - 3 AZR 391/04; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00) steht diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen.

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    (a)Der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung im Sinne Art. 2 Abs. 2 lit. b) der Rahmenrichtlinie setzt das Vorliegen dem Anschein nach neutraler Vorschriften, Kriterien oder Verfahren voraus (BAG vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13).

    Zu beurteilen ist dann, ob die statistischen Daten aussagekräftig und berücksichtigungsfähig sind (EuGH vom 27. Oktober 1993 - C-127/92 Enderby; BAG vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13).

  • VG Bremen, 17.02.2014 - 2 K 1907/10

    Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sind ruhegehaltsfähig

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    (2)Nun mag die Altersgrenze des § 6 LBeamtVG zu dem Zweck eingeführt worden sein, die versorgungsrechtliche Gleichbehandlung von Beamten verschiedener Laufbahngruppen zu erreichen, indem die innerbetriebliche Ausbildung erst ab einem bestimmten Lebensalter berücksichtigt wird (so VG Bremen vom 17. Februar 2014 - 2 K 1907/10 für die wortgleiche Regelung im bremischen Beamtenversorgungsgesetz).

    Einer Prüfung der Legitimität der verfolgten Ziele und der Angemessenheit und Erforderlichkeit der hierfür eingesetzten Mittel bedarf es demnach nicht (a. A. allerdings: VG Bremen vom 17. Februar 2014 - 2 K 1907/10).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Folglich sind auch betriebliche Sozialversicherungssysteme vom Anwendungsbereich erfasst und zwar nicht nur betriebliche Zusatzrenten, die die gesetzlichen Leistungen ergänzen, sondern auch solche Leistungen aus betrieblichen Sozialversicherungssystemen, die an die Stelle der im Rahmen eines staatlichen Sozialversicherungssystems gewährten Leistungen treten (EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02, Schönheit und Becker; 17. Mai 1990 - C-262/88 Barber; BAG vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10; BVerwG vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47/09; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Januar 2015, Art. 157 AEUV Rn.51).

    Es entspricht den drei nach der Rechtsprechung des EuGH kennzeichnenden Kriterien der Geltung für eine besondere Gruppe, der unmittelbaren Abhängigkeit von der abgeleisteten Dienstzeit und der Berechnung ihrer Höhe nach den letzten Bezügen des Bediensteten (EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02).

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Denn nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungs-Angestellten trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten wie Beamtenverhältnisse (BAG vom 30. August 2005 - 3 AZR 391/04; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00; 25. April 1979 - 4 AZR 791/77).

    Der für Dienstordnungs-Angestellte entsprechend geltende Alimentationsgedanke des deutschen Beamtenrechts (BAG vom 30. August 2005 - 3 AZR 391/04; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00) steht diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen.

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    3.Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage zur Klärung von Versorgungsansprüchen regelmäßig eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10; 15. November 2011 - 3 AZR 113/10; 31. Mai 2011 - 3 AZR 406/09; 18. November 2003 - 3 AZR 655/02).

    Folglich sind auch betriebliche Sozialversicherungssysteme vom Anwendungsbereich erfasst und zwar nicht nur betriebliche Zusatzrenten, die die gesetzlichen Leistungen ergänzen, sondern auch solche Leistungen aus betrieblichen Sozialversicherungssystemen, die an die Stelle der im Rahmen eines staatlichen Sozialversicherungssystems gewährten Leistungen treten (EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02, Schönheit und Becker; 17. Mai 1990 - C-262/88 Barber; BAG vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10; BVerwG vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47/09; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Januar 2015, Art. 157 AEUV Rn.51).

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Zu beurteilen ist dann, ob die statistischen Daten aussagekräftig und berücksichtigungsfähig sind (EuGH vom 27. Oktober 1993 - C-127/92 Enderby; BAG vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine mittelbare Diskriminierung etwa dann anzunehmen, wenn sich aus den verfügbaren statistischen Daten ergibt, dass ein wesentlich geringerer Prozentsatz der weiblichen als der männlichen Arbeitnehmer die durch diese Regelung aufgestellten Voraussetzungen erfüllen kann (EuGH vom 6. Dezember 2007 - C-300/06 Voß; 9. Februar 1999 - C-167/97 Seymour Smith und Perez).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 2015 - 3 Ca 7680/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15

    Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung

    1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte ab August 2013 bei der Festsetzung der monatlichen Versorgungsbezüge der Klägerin auch den Zeitraum vom 01.08.1971 bis 19.07.1973 zu Grunde zu legen hat.

    Die Klägerin beantragt, auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.07.2015, zugestellt am 05.08.2015 - 3 Ca 7680/14 - abzuändern und festzustellen dass die Beklagte ab August 2013 bei der Festsetzung ihrer monatlichen Versorgungsbezüge auch den Zeitraum 01.08.1971 bis 19.07.1973 zugrunde zu legen hat.

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