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   ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10   

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ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 (https://dejure.org/2010,11011)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 (https://dejure.org/2010,11011)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2010 - 4 Ca 4023/10 (https://dejure.org/2010,11011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inanspruchnahme des dritten Jahres Elternzeit bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10
    Ein Teil der Literatur aber auch Rechtsprechung vertritt die Auffassung, bei der Inanspruchnahme des dritten Jahres der Eltern handele es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Inanspruchnahme des Stammrechts aus § 15 Abs. 2 BEEG (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006, 5 Sa 402/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2004, 4 Sa 606/04; Küttner-Reinecke, Stichwort Elternzeit Rdnr. 12; Rolfs/Kreikebohm-Neumann § 16 BEEG Rdnr. 6; Buchner/Becker § 16 BEEG Rdnr. 15; Rancke, § 16 BEEG Rdnr. 3; Sowka in Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 229 (231); Göhle -Sander, juris PraxisReport, Anmerkung zu LAG Niedersachsen vom 13.11.2006).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04

    Zustimmungserfordernis bei Elternzeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10
    Ein Teil der Literatur aber auch Rechtsprechung vertritt die Auffassung, bei der Inanspruchnahme des dritten Jahres der Eltern handele es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Inanspruchnahme des Stammrechts aus § 15 Abs. 2 BEEG (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006, 5 Sa 402/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2004, 4 Sa 606/04; Küttner-Reinecke, Stichwort Elternzeit Rdnr. 12; Rolfs/Kreikebohm-Neumann § 16 BEEG Rdnr. 6; Buchner/Becker § 16 BEEG Rdnr. 15; Rancke, § 16 BEEG Rdnr. 3; Sowka in Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 229 (231); Göhle -Sander, juris PraxisReport, Anmerkung zu LAG Niedersachsen vom 13.11.2006).
  • LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10

    Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

    Diese Elternzeit kann der Kläger, ohne die innerhalb für den Zwei-Jahres-Zeitraum geltenden "Verlängerungsregeln" zu beachten, geltend machen (vgl. ArbG Frankfurt 22.04.2010 - 20 Ga 78/10 - = NZA-RR 2010, 487 bis 488; ArbG Düsseldorf 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - zitiert nach Juris).
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