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   ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20   

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ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 (https://dejure.org/2020,20346)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 (https://dejure.org/2020,20346)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 5 Ca 1315/20 (https://dejure.org/2020,20346)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit abzulehnen (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 18 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer sein Änderungsangebot ausdrücklich als - zeitlich begrenzten - Teilzeitantrag bezeichnet (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 TzBfG) .

    Dazu verpflichtet ist er aber nicht (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - aaO zu § 8 Abs. 1 TzBfG) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 14) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (st. Rspr., zB BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 24) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Hierzu zählen im Allgemeinen zusätzliche Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen oder die durch die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallen (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 57, BAGE 115, 136 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Damit verzichtet er auf die Einhaltung der lediglich zu seinem Schutz vorgesehenen Mindestfrist (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 40, BAGE 129, 56 zu § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Dies ergibt die Auslegung der Norm (vgl. zu den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 15) .
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Es fehlt an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. zu den dafür geltenden Anforderungen zB BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 53) .
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Der Hauptantrag der Klägerin bedarf der Auslegung (vgl. zu den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 12) .
  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Fehlen solche Angaben wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Dezember 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 12, BAGE 143, 262) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
    Die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit überließ sie in beiden Schreiben der Beklagten (§ 106 Satz 1 GewO) (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18

    Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2020 - 5 Ca 1315/20 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20

    Anspruch auf Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 5 Ca 1315/20 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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