Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1 TzBfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
- LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13
Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit abzulehnen (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 18 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16
Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer sein Änderungsangebot ausdrücklich als - zeitlich begrenzten - Teilzeitantrag bezeichnet (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 TzBfG) .Dazu verpflichtet ist er aber nicht (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - aaO zu § 8 Abs. 1 TzBfG) .
- BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 14) .Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (st. Rspr., zB BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 24) .
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
Teilzeitanspruch
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Hierzu zählen im Allgemeinen zusätzliche Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen oder die durch die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallen (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 57, BAGE 115, 136 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) . - BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Damit verzichtet er auf die Einhaltung der lediglich zu seinem Schutz vorgesehenen Mindestfrist (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 40, BAGE 129, 56 zu § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) . - BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Dies ergibt die Auslegung der Norm (vgl. zu den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 15) . - BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Es fehlt an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. zu den dafür geltenden Anforderungen zB BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 53) . - BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Der Hauptantrag der Klägerin bedarf der Auslegung (vgl. zu den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 12) . - BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Fehlen solche Angaben wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Dezember 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 12, BAGE 143, 262) . - BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit überließ sie in beiden Schreiben der Beklagten (§ 106 Satz 1 GewO) (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 21) . - BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen
- BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17
Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55. …
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20
"Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2020 - 5 Ca 1315/20 - abgeändert und die Klage abgewiesen. - LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
Anspruch auf Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 5 Ca 1315/20 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.