Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitszeitkonto, Maler- und Lackiererhandwerk, Arbeitnehmerüberlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auszahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. erarbeiteter Plusstunden seines Arbeitszeitkontos; Berechtigung des Verleihers zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur Vermeidung von Kündigungen in witterungsbedingt auftragsärmeren Monaten; Auslegung des normativen Teils ...
- Betriebs-Berater
Arbeitszeitkonto bei Arbeitnehmerüberlassung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEntG § 1 Abs. 1; AEntG § 8 Abs. 3; AEntG § 5 S. 1
Auszahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. erarbeiteter Plusstunden seines Arbeitszeitkontos; Berechtigung des Verleihers zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur Vermeidung von Kündigungen in witterungsbedingt auftragsärmeren Monaten; Auslegung des normativen Teils ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitkonten bei Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen zulässig!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen bei Arbeitnehmerüberlassung in das Maler- und Lackiererhandwerk
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15
- BAG - 5 AZR 140/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 959
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13
Auslegung eines Versorgungstarifvertrags
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr, vgl. nur BAG 10.2.2015 - 3 AZR 904/13, NJOZ 2015, S. 1510, 1512 m. w. N.).