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ArbG Darmstadt, 03.02.2016 - 10 Ca 366/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 03.02.2016 - 10 Ca 366/13
- LAG Hessen, 16.04.2018 - 15 Ta 134/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 16.04.2018 - 15 Ta 133/16
§ 147 ZPO
Da dem Kläger auch im weiteren Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Darmstadt - 10 Ca 366/13 - (vormals - 10 Ca 62/13 - mit umgekehrter Parteistellung) Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei, sei beabsichtigt, die Rate auf die Verfahren im Verhältnis der Streitwerte aufzuteilen.Dies ergebe für das Verfahren - 10 Ca 366/13 - eine Rate in Höhe von EUR 195, 00 und im vorliegenden Verfahren eine Rate in Höhe von EUR 55, 00.
Da dem Beklagten (2) auch in dem Verfahren 10 Ca 366/13 Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei, seien die zu zahlenden Raten im Verhältnis der Streitwerte aufzuteilen.
Am selben Tag erging im Verfahren 10 Ca 366/13 (vormals 10 Ca 62/13 - ) ein inhaltsgleicher Beschluss in dem - ausgehend von der angenommenen Ratenhöhe in Höhe von EUR 100, 00 insgesamt für selbiges Verfahren die Raten auf EUR 78, 00 monatlich festgesetzt wurden.
Das Arbeitsgericht hat aber inzidenter die Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren des vorliegenden und des Verfahrens - 10 Ca 366/13 - miteinander verbunden.
- LAG Hessen, 16.04.2018 - 15 Ta 134/16
§ 147 ZPO
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 3. Februar 2016 - 10 Ca 366/13 - aufgehoben.