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ArbG Darmstadt, 10.08.2005 - 5 BV 26/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 10.08.2005 - 5 BV 26/04
- LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
- BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06
- LAG Hessen, 04.09.2008 - 9 TaBV 71/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 10. August 2005 - 5 BV 26/04 - wird zurückgewiesen.2005 - 5 BV 26/04 - abzuändern und den Arbeitgeber zu verurteilen, an sie EUR 2.100,- zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2004 zu zahlen.
- LAG Hessen, 04.09.2008 - 9 TaBV 71/08
Vergütungsanspruch eines Einigungsstellenbeisitzers - Genehmigung durch …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 10. August 2005 - 5 BV 26/04 abgeändert.2005 - 5 BV 26/04 - abzuändern und den Arbeitgeber zu verurteilen, an sie EUR 2.100,- zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2004 zu zahlen.