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ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 Absatz 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
- LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 884/17
- BAG - 5 AZR 522/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 23.11.2015 - 16 Sa 494/15
Bezahlung von Umkleidezeit als Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
Es handelt sich um Arbeitsschutzkleidung, die der Kläger im Interesse seines Gesundheitsschutzes tragen muss (vgl. Hess. LAG, 23. November 2015 - 16 Sa 494/15 = juris). - BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
Auszug aus ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
Dann dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG, 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 = juris). - BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15
Umkleidezeiten als Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
Zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB anknüpft, zählt nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung, sondern grundsätzlich auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb (BAG, 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 = juris). - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
Auszug aus ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
Nur die Zeitspanne, die dazu für den einzelnen Arbeitnehmer unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG, 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 = juris).
- LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 884/17 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. April 2017 - 7 Ca 191/16 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. April 2017 - 7 Ca 191/16 - die Klage abzuweisen.