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ArbG Darmstadt, 22.02.2018 - 6 Ca 30/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 22.02.2018 - 6 Ca 30/18
- LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
§ 17 a GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 5 ArbGG, § 92a Abs. 1 HGB, ...
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 22. Februar 2018, Az.: 6 Ca 30/18, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Insoweit hat das Arbeitsgericht am 22. Februar 2018 ein klageabweisendes Urteil erlassen, nachdem es zuvor die Klageerweiterung vom 27. Dezember 2017 mit Beschluss vom 22. Februar 2018 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 6 Ca 30/18 fortgeführt hat.