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ArbG Darmstadt, 23.03.2017 - 10 Ca 151/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 23.03.2017 - 10 Ca 151/16
- LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 853/17
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 294/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 853/17
Auslegung einer Betriebsvereinbarung, die dem Betriebsrentner grundsätzlich einen …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 23. März 2017 - 10 Ca 151/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 23. März 2017 - 10 Ca 151/16 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger beantragt,die Berufung mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Beklagte verurteilt wird, beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den gezahlten Betrag von 3.261,00 brutto hinaus mindestens je 172, 72 EUR brutto zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 23. März 2017 - 10 Ca 151/16 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 lit. b ArbGG).
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 294/18
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. März 2017 - 10 Ca 151/16 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.