Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 26.11.2014 - 8 Ca 206/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,56809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 26.11.2014 - 8 Ca 206/14
- LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15
§ 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 ZPO
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 12. Dezember 2014 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26. November 2014 - Aktenzeichen 8 Ca 206/14 - wird, soweit ihr nicht das Arbeitsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 12. Januar 2015 - Aktenzeichen 8 Ca 206/14 - bereits abgeholfen hat, auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin hat am 4. August 2014 unter dem Aktenzeichen 8 Ca 206/14 beim Arbeitsgericht Darmstadt unter Beantragung der Gewährung von Prozesskostenhilfe Kündigungsschutz- und allgemeine Feststellungsklage erhoben.