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ArbG Dessau-Roßlau, 10.04.2014 - 5 Ca 232/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 10.04.2014 - 5 Ca 232/13
- ArbG Dessau-Roßlau, 07.10.2014 - 6 Ca 18/14
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.10.2015 - 6 Sa 241/14
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.10.2015 - 6 Sa 241/14
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 10.04.2014 - 5 Ca 232/13 - und gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 07.10.2014 - 6 Ca 18/14 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.Der Kläger hat in den Rechtsstreiten 5 Ca 232/13 und 6 Ca 18/14 ArbG Dessau-Roßlau folgende Anträge gestellt.
Rechtsstreit 5 Ca 232/13:.
Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2014 (5 Ca 232/13) sowie mit Urteil vom 07.10.2014 (6 Ca 18/14) die Beklagte antragsgemäß verurteilt und ihr die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Wegen der weiteren Einzelheiten der angefochtenen Entscheidung wird auf Bl. 306 - 322 d.A. 5 Ca 232/13 sowie auf Bl 101 - 111 d.A. 6 Ca 18/14 verwiesen.
Die Zinsforderung folgt aus § 291 BGB (5 Ca 232/13) bzw. (6 Ca 18/14) aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.