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   ArbG Dessau-Roßlau, 14.04.2010 - 1 Ca 8/10   

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https://dejure.org/2010,45276
ArbG Dessau-Roßlau, 14.04.2010 - 1 Ca 8/10 (https://dejure.org/2010,45276)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 Ca 8/10 (https://dejure.org/2010,45276)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 Ca 8/10 (https://dejure.org/2010,45276)
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  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 14.04.2010 - 1 Ca 8/10
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Einhaltung der Ausschlussfrist ist der Kündigende (vgl. BAG, Urt. v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92, BAGE 73, 42).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 14.04.2010 - 1 Ca 8/10
    Allerdings besteht für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der Gekündigte ihn sogar zugestanden hat (vgl. BAG, Urt. v. 05.12.2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 14.04.2010 - 1 Ca 8/10
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt grundsätzlich, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urt. v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04, Rnr. 35 zitiert nach juris).
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