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ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
- ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
- ArbG Detmold, 15.10.2021 - 3 Ca 696/20
- ArbG Detmold, 15.10.2021 - 3 Ca 732/20
- LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1248/21
- LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21
- BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22
- BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22
- BVerfG - 1 BvR 2231/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11
Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess
Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 -, BAGE 141, 144-149, Rn. 14), welcher sich das Gericht anschließt, deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 -, BAGE 141, 144-149, Rn. 14).
- BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug
Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 -, Rn. 19 - 21, juris). - BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein
Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
Die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten darf allerdings nicht gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen und damit zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen umgehen (BAG, Beschluss vom 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 -, BAGE 103, 20-30, Rn. 70 - 722).
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug
Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
Sie sind insoweit als Erfüllung der Vergütungsansprüche der Klägerin anzuerkennen (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16, juris). - BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
- BAG, 16.12.2020 - 4 AZR 97/20
Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) - …
Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
Gemessen hieran, kann - unabhängig von der Frage, ob die Klägerin einer etwaigen Darlegungslast im Hinblick auf die konkret verrichteten Tätigkeiten, auf die Arbeitsinhalte, die Arbeitsergebnisse, zu den Zusammenhangstätigkeiten (BAG, Urteil voam 16.12.2020 - 4 AZR 97/20, juris) und das von ihr bei jedem Arbeitsschrift vorzuhaltende Wissen nachgekommen ist - die nach dem TVöD vorgesehene deshalb nicht als Maßstab für die vorliegende Beurteilung herangezogen werden, weil nicht aufgezeigt ist, dass in dem Wirtschaftszweig, welchem der Beklagte angehört, üblicherweise dass von dem TVöD vorgesehene Entgelt gewährt wird.