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   ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21   

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ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21 (https://dejure.org/2021,55220)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 05.05.2021 - 2 Ga 1/21 (https://dejure.org/2021,55220)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 2 Ga 1/21 (https://dejure.org/2021,55220)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21
    Dass die Wiederholungsgefahr in solchen Fällen indiziert wird, hat zur Folge, dass der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses seinerseits nicht darlegen und gar beweisen muss, es werde tatsächlich (sicher oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) zu einer erneuten Beeinträchtigung oder zu der Fortsetzung der fortbestehenden Beeinträchtigung kommen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453).

    Die Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26.10.2000 - I ZR 180/98, aaO.).

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unterlassung; Schmerzensgeld; Auskunft;

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21
    Auch wenn der Verfügungsbeklagte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, die einen Grund für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr darstellen kann, ist durch die Löschung der entsprechenden Dateien durch den Verfügungsbeklagten eine Wiederholungsgefahr und auch eine Erstbegehungsgefahr ausgeschlossen (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 22. Juli 2011 - 10 Sa 747/11, juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.05.2021 - 2 Ga 1/21
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03. Juni 2020 - 12 SaGa 4/20, juris).
  • LAG Hamm, 23.06.2021 - 10 SaGa 9/21

    Unterlassung der Offenlegung und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 05.05.2021, 2 Ga 1/21, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und.
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