Rechtsprechung
ArbG Detmold, 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung eines Abmahnschreibens nebst des darauf hinweisenden Schriftverkehrs aus der Personalakte; Abmahnung wegen einer Amtspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86
Verstoß eines freigestellten Personalratsmitgliedes gegen die Verpflichtungen aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
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- LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12 Das Arbeitsgericht Detmold hat in seiner Entscheidung vom 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98 (abgedruckt in AiB 1999, 41) - angenommen, dass die Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Amtspflichtverletzung unzulässig sei und aus der Personalakte zu entfernen sei.
Die Unzulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung führt auch zu einem individualrechtlichen Entfernungsanspruch (ArbG Detmold Urt. v. 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98 - AiB 1999, 41).