Rechtsprechung
ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit/ Europarechtskonformität von § 17 BEEG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Kürzung von Urlaubsansprüchen während der bewilligten Elternzeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
- LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hamm, 27.06.2013 - 16 Sa 51/13
Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs - …
Auszug aus ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
Die Kammer schließt sich in diesem Punkt den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 27.06.2013, 16 Sa 51/13), des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.01.2016, 1 Sa 88a/15) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2010, 3 Sa 1288/10) an.(LAG Hamm, Urteil vom 27.06.2013, 16 Sa 51/13).
- EuGH, 08.11.2012 - C-229/11
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter …
Auszug aus ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
Diesbezüglich nimmt sie Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 08.11.2012, C 229/11) zur Frage der Kurzarbeit und einer zeitanteiligen Kürzung des Erholungsurlaubs aufgrund des mit der Kurzarbeit verbundenen Ruhens des Arbeitsverhältnisses.Darüber hinaus werde noch vorsorglich darauf hingewiesen, dass in der Entscheidung des EuGH vom 08.11.2012 - C 229/11 -, auf die sich die Beklagte beziehe, der EuGH klargestellt habe, dass für seine Entscheidung in dem Fall maßgeblich sei, dass es sich um eine Kurzarbeit gehandelt habe, die im Rahmen eines Sozialplans ausgehandelt worden war, um eine Entlassung der betroffenen Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zu verhindern.
- ArbG Aachen, 25.02.2016 - 2 Ga 6/16
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen
Auszug aus ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
Die Klägerin strengte ein einstweiliges Verfügungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 Ga 6/16 vor dem Arbeitsgericht Detmold zur Urlaubsgewährung an.Auch in dem Verfahren 2 Ga 6/16 sei ausdrücklich von der Kürzung des Urlaubs gemacht worden.
- LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10
Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei …
Auszug aus ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
Die Kammer schließt sich in diesem Punkt den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 27.06.2013, 16 Sa 51/13), des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.01.2016, 1 Sa 88a/15) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2010, 3 Sa 1288/10) an.(LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2010, 3 Sa 1288/10).
- LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17
Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Detmold vom 09.03.2017 - 1 Ca 359/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 09.03.2017 - 1 Ca 359/16 - zu verurteilen, an die Klägerin für den Monat Mai 2016 Urlaubsentgelt in Höhe von 3.406,15 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach BGB seit dem 01.06.2016 zu zahlen, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin für den Monat Juni 2016 Urlaubsentgelt in Höhe von 4.163,06 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach BGB seit dem 01.07.2016 zu zahlen;.