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   ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19   

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https://dejure.org/2020,44862
ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19 (https://dejure.org/2020,44862)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 11.03.2020 - 2 BV 47/19 (https://dejure.org/2020,44862)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 11. März 2020 - 2 BV 47/19 (https://dejure.org/2020,44862)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Sofern der Betriebsrat argumentiert, dass die Öffnung der Regelung eines Arbeitsvertrags durch eine Betriebsvereinbarung nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts( vgl. Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17) nicht rechtlich zulässig sei, so ist darauf hinzuweisen, dass jedoch der 1., der 3. und der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, denen sich die erkennende Kammer anschließt, die Kollektivvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen bejahen, wenn der Vertragsgegenstand in den AGBs enthalten ist und diese kollektiven Bezug haben (BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; BAG, Urteil vom 21.2.2017 - 3 AZR 542/15; BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 450/17).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Sofern der Betriebsrat argumentiert, dass die Öffnung der Regelung eines Arbeitsvertrags durch eine Betriebsvereinbarung nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts( vgl. Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17) nicht rechtlich zulässig sei, so ist darauf hinzuweisen, dass jedoch der 1., der 3. und der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, denen sich die erkennende Kammer anschließt, die Kollektivvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen bejahen, wenn der Vertragsgegenstand in den AGBs enthalten ist und diese kollektiven Bezug haben (BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; BAG, Urteil vom 21.2.2017 - 3 AZR 542/15; BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 450/17).
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Sofern der Betriebsrat argumentiert, dass die Öffnung der Regelung eines Arbeitsvertrags durch eine Betriebsvereinbarung nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts( vgl. Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17) nicht rechtlich zulässig sei, so ist darauf hinzuweisen, dass jedoch der 1., der 3. und der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, denen sich die erkennende Kammer anschließt, die Kollektivvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen bejahen, wenn der Vertragsgegenstand in den AGBs enthalten ist und diese kollektiven Bezug haben (BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; BAG, Urteil vom 21.2.2017 - 3 AZR 542/15; BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 450/17).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    § 87 Arbeitszeit Nr. 62; BAG, Beschluss vom 14.12.1993 - AP Betriebsverfassungsgesetz 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 65; BAG, Beschluss vom 28.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174; Fitting, a.a.O., § 76 Rdz. 105; Däubler/Kittner/Klebe/Berg, BetrVG, 10. Aufl., § 76 Rdz. 92 m.w. Nachw.).
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Im Nachwirkungszeitraum sind betriebliche Regelungen möglich (vgl. BAG, Beschluss v. 15.05.2018 - 1 ABR 75/16, NZA 2018, 1150 und BAG, Urteil v. 23.01.2018 - 1 AZR 65/17, NZA 2018, 871).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    vom 11.02.1992 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50).
  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Im Nachwirkungszeitraum sind betriebliche Regelungen möglich (vgl. BAG, Beschluss v. 15.05.2018 - 1 ABR 75/16, NZA 2018, 1150 und BAG, Urteil v. 23.01.2018 - 1 AZR 65/17, NZA 2018, 871).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruches hat nur die Frage zum Gegenstand, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1982 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39; BAG, Beschluss.
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruches hat nur die Frage zum Gegenstand, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1982 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39; BAG, Beschluss.
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19
    Sofern der Betriebsrat argumentiert, dass die Öffnung der Regelung eines Arbeitsvertrags durch eine Betriebsvereinbarung nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts( vgl. Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17) nicht rechtlich zulässig sei, so ist darauf hinzuweisen, dass jedoch der 1., der 3. und der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, denen sich die erkennende Kammer anschließt, die Kollektivvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen bejahen, wenn der Vertragsgegenstand in den AGBs enthalten ist und diese kollektiven Bezug haben (BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; BAG, Urteil vom 21.2.2017 - 3 AZR 542/15; BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 450/17).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

  • LAG Hamm, 20.11.2020 - 13 TaBV 34/20

    Mitbestimmung bei Umkleidezeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

    Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.03.2020 - 2 BV 47/19 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.03.2020 - 2 BV 47/19 - abzuändern und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle zur Regelung der Arbeitszeit und der Dienstplangestaltung vom 22.07.2019 unwirksam ist.

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