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ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18 |
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- BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Dabei ist vergütungspflichtige Arbeit nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16).Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16; BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 m. w. N.).
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15
Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15; BAG Urteil vom 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12).Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16; BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 m. w. N.).
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 -, die sich an den Vorgaben des EuGH in der Entscheidung vom 06.11.2018 - C-684/16 - orientiert, soll es nunmehr nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG dem Arbeitgeber obliegen, die Initiative für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs zu ergreifen.
- BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung …
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Einmalbedingungen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (vgl. BAG Urteil vom 24.05.2018 - 6 AZR 308/17; BAG Urteil vom 24.08.2016 - 8 AZR 378/16). - BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14
Provisionsvorschüsse - Rückzahlung
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (u. a. vgl. BAG Urteil vom 21.02.2015 - 10 AZR 84/14; BAG Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/110). - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des …
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 80/17). - LAG Hamm, 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15
Anwendbarkeit des MiLoG auf Arbeitsverhältnisse in der Pflege
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Darüber hinaus haben die in § 1 Abs. 3 MiLoG in Bezug genommenen Branchenmindestlöhne Vorrang, sofern ihre Höhe die Höhe des im MiLoG vorgesehenen Mindestlohns nicht unterschreiten (vgl. dazu LAG Hamm Urteil vom 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15). - BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Mindestentgelt in der Pflegebranche
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15; BAG Urteil vom 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12). - BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher …
Auszug aus ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Einmalbedingungen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (vgl. BAG Urteil vom 24.05.2018 - 6 AZR 308/17; BAG Urteil vom 24.08.2016 - 8 AZR 378/16).