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   ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16   

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https://dejure.org/2016,45169
ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16 (https://dejure.org/2016,45169)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16 (https://dejure.org/2016,45169)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 5 Ca 2477/16 (https://dejure.org/2016,45169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzantrag gegen die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15

    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit

    Auszug aus ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16
    Die Zustimmungsersetzung, die erstmals unter dem 13.02.2015 beim Arbeitsgericht Dortmund beantragt worden sei, dies unter dem Aktenzeichen 2 BV 13/15, sei deutlich verspätet und außerhalb der 2-Wochen-Frist.

    Die Entscheidung in dem Beschlussverfahren mit dem erstinstanzlichen Aktenzeichen 2 BV 13/15 habe für das vorliegende Verfahren präjudizielle Wirkung.

    Die Einhaltung der 2-Wochen-Frist sei auch in dem Beschlussverfahren mit dem erstinstanzlichen Aktenzeichen 2 BV 13/15 geprüft worden.

    Wie die Beklagte zurecht ausführt, ist auch die Frage, ob die 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB eingehalten wurde Gegenstand der Prüfungen im Zustimmungsersetzungsverfahren in allen Instanzen (erstinstanzliches Aktenzeichen: 2 BV 13/15) gewesen.

  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16
    Da mit Zustellung des Beschlusses des BAG unter dem Aktenzeichen 2 ABN 51/16 rechtkräftig die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung ersetzt worden ist, steht mit Rechtskraft dieser Entscheidung der Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB rechtskräftig fest (BAG, Urteil v. 10.12.1992, 2 ABR 32/92 in EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 33).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers bezieht sich die beschriebene Präklusionswirkung auch auf die Einhaltung der 2-Woche-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB, die auch im zuvor notwenigen Zustimmungsersetzungsverfahren bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes und verweigerter Zustimmung des Betriebsrats zu prüfen ist (so ausdrücklich: BAG, Beschluss v. 10.12.1992, 2 ABR 32/92 a. a. O., Randziffer 96/97).

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16
    Auch wenn man den Einwand im Individualkündigungsschutzstreit zulassen will, dass neue Tatsachen eine andere Beurteilung der Kündigungsgründe erfordern (so z. B.: BAG, Beschluss v. 09.01.1986, 2 ABR 24/85) rechtfertigt dies keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage.
  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.12.2016 - 5 Ca 2477/16 - abzuändern und.

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