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   ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15   

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https://dejure.org/2015,55486
ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15 (https://dejure.org/2015,55486)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15 (https://dejure.org/2015,55486)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 08. September 2015 - 7 Ca 1224/15 (https://dejure.org/2015,55486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte im Wege der Leistungsklage; Bestimmtheitserfordernis der Klageschrift; Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit einer direktionsrechtlichen Maßnahme (hier: Versetzung); Dauerhafter Wechsel auf einen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Köln, 28.08.2014 - 6 Sa 423/14

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Maßgeblich dafür, ob das Verhalten des Arbeitnehmers eine Arbeitsvertragsverletzung darstellt, ist die objektive Rechtslage (LAG Köln, 28.08.2014, 6 Sa 423/14).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Deren Befolgung bedeutete eine Sanktionierung einer im Ergebnis rechtmäßigen Verweigerung einer unbilligen Weisung (vgl. BAG 20.12.1984, NZA 1986, 21; 10.10.2002 NZA 2003, 483).
  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Der Arbeitnehmer handelt böswillig, wenn er in Kenntnis der objektiven Umstände, d.h. Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolge für den Arbeitgeber, vorsätzlich untätig bleibt oder die Arbeitsaufnahme verhindert (BAG 18.6.1965, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Deren Befolgung bedeutete eine Sanktionierung einer im Ergebnis rechtmäßigen Verweigerung einer unbilligen Weisung (vgl. BAG 20.12.1984, NZA 1986, 21; 10.10.2002 NZA 2003, 483).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Für den Bereich Allgemeiner Geschäftsbedingungen gilt das aus § 306 Abs. 2 BGB abgeleitete Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BAG 20.5.2008, 9 AZR 382/07).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Sofern die Beklagte die Auffassung vertritt, eine unbillige, da rechtswidrige Versetzungsmaßnahme sei nicht nichtig, sondern nur unverbindlich und vom Arbeitnehmer zunächst zu befolgen (§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB) und sich hierzu auf die Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 22.2.2012, 5 AZR 249/11) stützt, ist anzumerken, dass ein Arbeitnehmer nicht (vorläufig) an eine Weisung gebunden sein kann, wenn diese unverbindlich ist.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG, 27.10.2005, 6 AZR 123/05).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Die Klausel erstreckt sich nicht nur auf gleichwertige Tätigkeiten (vgl. BAG 11.4.2006, NZA 2006, 1149).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Eine solche Regelung ist ohne nachvollziehbare, transparente Änderungsgründe und einer Vergütungsgarantie unwirksam, da der Arbeitnehmer ein gewichtiges Interesse an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit hat (BAG 9, 5.2006, NZA 2007, 145).
  • LAG Hamm, 02.08.2002 - 10 TaBV 121/01

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nur bei deren tatsächlicher

    Auszug aus ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15
    Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit im Rahmen einer Feststellungsklage einer Überprüfung unterzogen werden könnte (LAG Hamm, 2.8.2002, 10 TaBV 121/01).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15 - wird zurückgewiesen unter Klarstellung des Tenors zu 1) wie folgt:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund, Az. 7 Ca 1224/15.

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Im Übrigen wies es die Klage und die Widerklage ab (7 Ca 1224/15).
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