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ArbG Dortmund, 12.05.2022 - 1 Ca 3021/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 12.05.2022 - 1 Ca 3021/21
- LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 549/22
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 34/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 549/22
Zahlung von Urlaubsgeld
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 12.05.2022 - 1 Ca 3021/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund - 1 Ca 3021/21 - vom 12.05.2022 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger Urlaubsgeld für das Jahr 2021 in Höhe von 3.507,43 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2021 zu zahlen und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch in den Folgejahren Urlaubsgeld an den Kläger aufgrund der Zusagen vom 30.09.1992, 25.11.1999 und 20.11.2006, hilfsweise aufgrund bereits im Jahr 1999 bestandener betrieblicher Übung zu zahlen.