Rechtsprechung
   ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22030
ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21 (https://dejure.org/2021,22030)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20.07.2021 - 5 Ca 845/21 (https://dejure.org/2021,22030)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 5 Ca 845/21 (https://dejure.org/2021,22030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Die Freistellungsphase der Altersteilzeit ist nämlich regelmäßig mit 0 Arbeitstagen in Ansatz zu bringen (so: BAG, Urteil vom 24.09.2019, 9 AZR 481/18).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Es ist damit für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn nachMaßgabe des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ATzG die Auszahlung im Sinne des § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 17.12.2015, 6 AZR 186/14).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist damit - mit Ausnahme der nicht im Austauschverhältnisstehenden Aufstockungsbeträge und der zusätzlichen Beträge zur gesetzlichenRentenversicherung (BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 369/05) - Gegenleistung für die in der Arbeitsphase erbrachte tatsächliche Tätigkeit (BAG, Urteil vom 19.01.2016, 9 AZR 564/14).
  • ArbG Dortmund, 17.06.2021 - 6 Ca 846/21
    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften vom 03.05.2021 in 6 Ca 846/21 und des Kammertermins vom 20.07.2021 im vorliegenden Rechtsstreit vollinhaltlich Bezug genommen.
  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Auch eine Gleichsetzung mit Arbeitnehmern, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (hierzu BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 406/17) ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da derKläger mit Abschluss des Altersteilzeitvertrages die Aufhebung seiner Arbeitspflicht in der Passivphase der Altersteilzeit absichtlich und willentlich herbeigeführt hat (vgl.: EuGH, Entscheidung vom 04.10.2018, C-12/17- (Dicu)).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Auch eine Gleichsetzung mit Arbeitnehmern, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (hierzu BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 406/17) ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da derKläger mit Abschluss des Altersteilzeitvertrages die Aufhebung seiner Arbeitspflicht in der Passivphase der Altersteilzeit absichtlich und willentlich herbeigeführt hat (vgl.: EuGH, Entscheidung vom 04.10.2018, C-12/17- (Dicu)).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21
    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist damit - mit Ausnahme der nicht im Austauschverhältnisstehenden Aufstockungsbeträge und der zusätzlichen Beträge zur gesetzlichenRentenversicherung (BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 369/05) - Gegenleistung für die in der Arbeitsphase erbrachte tatsächliche Tätigkeit (BAG, Urteil vom 19.01.2016, 9 AZR 564/14).
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 107/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Januar 2022 - 9 Sa 1023/21 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 - 5 Ca 845/21 - im Hinblick auf die Corona-Sonderzahlung iHv. 300, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2021 zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 - 5 Ca 845/21 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 300, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2021 zu zahlen.

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 1023/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 - 5 Ca 845/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt unter Klagerücknahme im Übrigen, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. Juli 2021 - 5 Ca 845/21 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 600, 00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2021 zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht