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ArbG Dresden, 15.12.2016 - 2 Ca 2385/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 15.12.2016 - 2 Ca 2385/16
- LAG Sachsen, 20.02.2018 - 7 Sa 38/17
- BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18
Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG
im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2016 - 2 Ca 2385/16 - teilweise abgeändert:. - LAG Sachsen, 20.02.2018 - 7 Sa 38/17 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 15.12.2016 - 2 Ca 2385/16 - wird auf dessen Kosten.
Mit seinem dem Kläger am 18.01.2017 zugestellten Urteil vom 15.12.2016 hat das Arbeitsgericht Dresden - 2 Ca 2385/16 - die Klage abgewiesen.
das angefochtene Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 15.12.2016 - 2 Ca 2385/16 - abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen,.
Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form-und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG , 519, 520 ZPO ) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 15.12.2016 - 2 Ca 2385/16 - ist zurückzuweisen.