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ArbG Dresden, 20.01.2021 - 11 Ca 967/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 20.01.2021 - 11 Ca 967/20
- LAG Sachsen, 16.08.2022 - 3 Sa 167/21
- BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 322/22
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 16.08.2022 - 3 Sa 167/21
Eingruppierung - Höhergruppierung - korrigierende Rückgruppierung - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 20.01.2021 - 11 Ca 967/20 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin für die Zeit ab dem 01.07.2019 weiterhin nach der Entgeltgruppe 9b Stufe 3 TVöD -VKA zu vergüten.das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 20.01.2021 - 11 Ca 967/20 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr auch nach dem 01.07.2019 für ihre ausgeübte Tätigkeit gemäß dem mit dem Eigenbetrieb Städtisches Klinikum D bestehenden Arbeitsvertrag vom 17.11.2017 Entgelt nach der Entgeltgruppe 9b Stufe 3 TVöD zu zahlen.