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ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 731/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 731/20
- LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 375/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20
Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung
1 Ca 731/20 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.2020 - 1 Ca 731/20 - abzuändern und festzustellen, 1. dass die zweimal jährlich durch die Beklagte erbrachten Zahlungen, mit denen die Steigerung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung besitzstandswahrend ausgeglichen werden, zum versorgungsfähigen letzten monatlichen Entgelt gehören und der Berechnung seiner Betriebsrente zugrunde zu legen sind;.
- ArbG Duisburg, 22.10.2020 - 3 Ca 730/20 Hierzu hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg in zwei parallel gelagerten Rechtsstreitigkeiten (1 Ca 731/20 und 1 Ca 732/20) folgendes ausgeführt:.