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ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
- LAG Düsseldorf, 22.09.2020 - 14 Sa 296/20
- LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11; BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11).Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewendet werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 113/14
Vergütung von Überstunden - abgestufte Darlegungslast
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer, wenn zwischen der Geltendmachung der Überstunden und der behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, beim Bestreiten der Überstunden im Einzelnen darlegen, welche konkrete geschuldete Arbeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03; LAG Rheinland Pfalz 14.08.2014 - 3 Sa 113/14). - BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG 26.06.2019 - 5 AZR 452/18).
- BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer, wenn zwischen der Geltendmachung der Überstunden und der behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, beim Bestreiten der Überstunden im Einzelnen darlegen, welche konkrete geschuldete Arbeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03; LAG Rheinland Pfalz 14.08.2014 - 3 Sa 113/14). - ArbG Düsseldorf, 09.08.2019 - 1 Ca 1572/19
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Hinsichtlich der Kündigung war ein Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Duisburg unter dem Az. 1 Ca 1572/19 anhängig. - BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11
Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess
Auszug aus ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11; BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11).
- LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche …
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19 - abgeändert:.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10.03.2020 - Az. 2 Ca 2043/19 - aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 115.633,30 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.