Rechtsprechung
ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20
- LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04
Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20
Aus der in § 19 WO normierten Pflicht des Betriebsrats, die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren, ergibt sich jedoch grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).Das Recht des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl besteht nicht nur während eines Wahlanfechtungsverfahrens oder während der Dauer der Anfechtungsfrist (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).
Denn das Recht auf Einsichtnahme in die Wahlakten soll die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und damit die Feststellung etwaiger Verstöße gegen Wahlvorschriften gerade ermöglichen (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).
- LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
Betriebsratswahl - Einsicht in die Wahlakten - Vollstreckung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 - wird zurückgewiesen.