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   ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08   

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https://dejure.org/2008,27497
ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08 (https://dejure.org/2008,27497)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - 2 Ga 5/08 (https://dejure.org/2008,27497)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - 2 Ga 5/08 (https://dejure.org/2008,27497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstellung - Lehramt - Vertrauensschutz - Mangelfacherlass

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG
    Einstellung - Lehramt - Vertrauensschutz - Mangelfacherlass

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Fortgeltung eines Erlasses zur Einstellung als Lehrer nach einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ("Mangelfacherlass")

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    Dort versteht man aber unter einem Rechtsverhältnis die aus einem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen, wozu auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen, zählen (z.B. BGH vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97 - DB 2000, 1267 ff.; BAG vom 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 1313/07

    Klage von angestellten Lehrern (Seiteneinsteigern) auf Übernahme in das

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    In einem solchen Fall würde nämlich derjenige Bewerber, der bereits im Hinblick auf die insofern geltende Ausnahmeregelung des Mangelfacherlasses den nach diesem vorgesehenen Seiteneinstieg begonnen hat, im nachhinein genau die Rechtsposition verlieren, die Grundlage für die befristete Einstellung war (vgl. VG Düsseldorf vom 20.11.2007, 2 K 1313/07).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    Jede einstweilige Verfügung setzt das Vorliegen eines Verfügungsanspruches und Verfügungsgrundes voraus (LAG Düsseldorf vom 04.12.2003, Sa 1507/03; NZA RR 2004, 181 - 183).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    Dort versteht man aber unter einem Rechtsverhältnis die aus einem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen, wozu auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen, zählen (z.B. BGH vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97 - DB 2000, 1267 ff.; BAG vom 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55).
  • LAG Niedersachsen, 22.05.1987 - 3 Sa 557/87

    Tatsächliche Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dessen Kündigung;

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    Insofern wird § 940 ZPO trotz seiner Sicherungsfunktion schon lange in Rechtsprechung (vgl. z.B. LAG Niedersachsen vom 22.05.1987 - 3 Sa 557/87 -, LAGE § 611 BGB, Beschäftigungspflicht Nr. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.11.1996 - 9 Sa 725/96 -, LAGE § 935 ZPO Nr. 10) und Schrifttum (vgl. z.B. Germelmann / Matthes / Prütting, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 62 Rnr. 92, 98), als Rechtsgrundlage für eine sogenannte Leistungsverfügung angesehen, nach der der Schuldner über den Sicherungszweck einer einstweiligen Verfügung hinaus zur Erfüllung des vom Gläubiger geltend gemachten Anspruchs verurteilt werden kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1996 - 9 Sa 725/96

    Einstweilige Verfügung; Urlaub; Eilverfahren ; Beschäftigungsanspruch;

    Auszug aus ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
    Insofern wird § 940 ZPO trotz seiner Sicherungsfunktion schon lange in Rechtsprechung (vgl. z.B. LAG Niedersachsen vom 22.05.1987 - 3 Sa 557/87 -, LAGE § 611 BGB, Beschäftigungspflicht Nr. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.11.1996 - 9 Sa 725/96 -, LAGE § 935 ZPO Nr. 10) und Schrifttum (vgl. z.B. Germelmann / Matthes / Prütting, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 62 Rnr. 92, 98), als Rechtsgrundlage für eine sogenannte Leistungsverfügung angesehen, nach der der Schuldner über den Sicherungszweck einer einstweiligen Verfügung hinaus zur Erfüllung des vom Gläubiger geltend gemachten Anspruchs verurteilt werden kann.
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