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ArbG Emden, 04.09.2002 - 1 BV 18/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Emden, 04.09.2002 - 1 BV 18/01
- LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 12 TaBV 104/02
- LAG Niedersachsen, 04.11.2004 - 12 TaBV 104/02
- BAG, 22.02.2005 - 7 ABR 28/04
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 12 TaBV 104/02
Anwaltsvertrag; Anwaltsvertretung; Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; …
Der Beschluß des Arbeitsgerichts Emden vom 04.09.2002 - 1 BV 18/01 - wird abgeändert.Der Beschluß des Arbeitsgerichts Emden vom 04.09.2002, Az. 1 BV 18/01, zugegangen am 26.09.2002, wird abgeändert und die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller von den Kosten der Vertretung in dem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az. 9 TaBV 16/01) freizustellen und die Antragsgegnerin zu verpflichten, an seine Verfahrensbevollmächtigten EURO 1.115,83 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz nach § 1 DÜG seit dem 09.10.2001 zu zahlen,.