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   ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20   

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https://dejure.org/2022,44857
ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20 (https://dejure.org/2022,44857)
ArbG Emden, Entscheidung vom 12.01.2022 - 1 Ca 334/20 (https://dejure.org/2022,44857)
ArbG Emden, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 1 Ca 334/20 (https://dejure.org/2022,44857)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AÜG § 1 Abs. 3 Nr. 2; AÜG § 1 Abs. 3; Richtlinie 2008/104/EG
    Auslegung des Worts "und" zwischen den Wörtern "eingestellt" und "beschäftigt" in § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG; Eingestellt; Europarechtskonform; Konzern; Konzernleihe; Leiharbeitnehmer; Stammarbeitsplatz; Konzernprivileg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt ( BAG, Urteil vom 14.12.2016, 7 AZR 756/14 , m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09

    Arbeitszeit der Werkfeuerwehr

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Dieses ist im Rahmen der Auslegung zu beachten; eine Auslegung contra legem scheidet selbst bei Unvereinbarkeit mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie aus (vgl. BAG, Urteil vom 23.6.2010, 10 AZR 543/09 ; BAG, Urteil vom 17.11.2009, 9 AZR 844/08 ; BAG, Beschluss vom 24.1.2006, 1 ABR 6/05 ; BAG, Urteil vom 14.10.2020, 7 AZR 286/18 , jeweils zitiert nach juris; vgl. Breier/Dassau/Kiefer u.a., Kommentar zum TV-L, Std: 1.8.2021, 13.4.3 Vereinbarkeit der Privilegierungen nach § 1 Abs. 3 AÜG mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie; Prof. Dr. Hamann, Die Vereinbarkeit der privilegierten Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG mit der Richtlinie Leiharbeit, ZESAR 2012, S. 103-111).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger über den 31.7.2020 hinausgehend, konkret ab dem 1.8.2020 oder ab dem 13.8.2020 als Leiharbeitnehmer für die Beklagte tätig war, mithin so in ihrem Betrieb eingegliedert war, dass er eine ihrer Art nach weisungsgebunde Tätigkeit verrichtete, die die Beklagte als Entleiherin organisierte (Vgl. zur Definition der Arbeitnehmerüberlassung ergänzend: BAG, Urteil vom 1.12.1992, 1 ABR 30/92 ; BAG, Urteil vom 27.6.2017, 9 AZR 133/16 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.9.2021, 12 Sa 354/21 , m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Thüringen, 12.04.2016 - 1 Sa 284/15

    Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion Arbeitsverhältnis - Geltung des

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Zur Frage der Auslegung hat der Kläger auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 12. April 2016 zum Aktenzeichen 1 Sa 284/15 hingewiesen, in der ausgeführt wird:.
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Dieses ist im Rahmen der Auslegung zu beachten; eine Auslegung contra legem scheidet selbst bei Unvereinbarkeit mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie aus (vgl. BAG, Urteil vom 23.6.2010, 10 AZR 543/09 ; BAG, Urteil vom 17.11.2009, 9 AZR 844/08 ; BAG, Beschluss vom 24.1.2006, 1 ABR 6/05 ; BAG, Urteil vom 14.10.2020, 7 AZR 286/18 , jeweils zitiert nach juris; vgl. Breier/Dassau/Kiefer u.a., Kommentar zum TV-L, Std: 1.8.2021, 13.4.3 Vereinbarkeit der Privilegierungen nach § 1 Abs. 3 AÜG mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie; Prof. Dr. Hamann, Die Vereinbarkeit der privilegierten Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG mit der Richtlinie Leiharbeit, ZESAR 2012, S. 103-111).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Hinsichtlich der deswegen gebotenen unionrechtskonformen Auslegung und der in diesem Rahmen zu beachtenden Intension des nationalen Gesetzgebers verweist das erkennende Gericht auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Rn. 88 seines Beschlusses vom 11.2.2016 zum Aktenzeichen 3 TaBV 2/14 (zitiert nach juris), die - auszugsweise wiedergegeben - wie folgt lauten:.
  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05

    Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Dieses ist im Rahmen der Auslegung zu beachten; eine Auslegung contra legem scheidet selbst bei Unvereinbarkeit mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie aus (vgl. BAG, Urteil vom 23.6.2010, 10 AZR 543/09 ; BAG, Urteil vom 17.11.2009, 9 AZR 844/08 ; BAG, Beschluss vom 24.1.2006, 1 ABR 6/05 ; BAG, Urteil vom 14.10.2020, 7 AZR 286/18 , jeweils zitiert nach juris; vgl. Breier/Dassau/Kiefer u.a., Kommentar zum TV-L, Std: 1.8.2021, 13.4.3 Vereinbarkeit der Privilegierungen nach § 1 Abs. 3 AÜG mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie; Prof. Dr. Hamann, Die Vereinbarkeit der privilegierten Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG mit der Richtlinie Leiharbeit, ZESAR 2012, S. 103-111).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    (...) Für die Fassung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG in der bis 2011 gültigen Fassung hat das BAG (NZA 2012, 1369 [BAG 18.07.2012 - 7 AZR 451/11] ) entschieden, dass gesetzliche Leitbild verlange, "... dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung normalerweise gegenüber seinem Vertragsarbeitgeber erbringt und lediglich anlassbezogen einer anderen Konzerngesellschaft zur Arbeitsleistung überlassen wird.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger über den 31.7.2020 hinausgehend, konkret ab dem 1.8.2020 oder ab dem 13.8.2020 als Leiharbeitnehmer für die Beklagte tätig war, mithin so in ihrem Betrieb eingegliedert war, dass er eine ihrer Art nach weisungsgebunde Tätigkeit verrichtete, die die Beklagte als Entleiherin organisierte (Vgl. zur Definition der Arbeitnehmerüberlassung ergänzend: BAG, Urteil vom 1.12.1992, 1 ABR 30/92 ; BAG, Urteil vom 27.6.2017, 9 AZR 133/16 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.9.2021, 12 Sa 354/21 , m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger über den 31.7.2020 hinausgehend, konkret ab dem 1.8.2020 oder ab dem 13.8.2020 als Leiharbeitnehmer für die Beklagte tätig war, mithin so in ihrem Betrieb eingegliedert war, dass er eine ihrer Art nach weisungsgebunde Tätigkeit verrichtete, die die Beklagte als Entleiherin organisierte (Vgl. zur Definition der Arbeitnehmerüberlassung ergänzend: BAG, Urteil vom 1.12.1992, 1 ABR 30/92 ; BAG, Urteil vom 27.6.2017, 9 AZR 133/16 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.9.2021, 12 Sa 354/21 , m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2023 - 5 Sa 212/22

    Europarechtskonform; Konzernprivileg; Leiharbeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 12.01.2022 -1 Ca 334/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Emden vom 12.01.2022, Aktenzeichen: 1 Ca 334/20, festzustellen, dass spätestens seit dem 01.08.2020, hilfsweise seit dem 13.08.2022 zwischen ihm und der Beklagten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.

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